AVR Entgelterhöhung

Nürnberg, 14.06.2022

Entgeltrunde 2023 in der bayerischen Diakonie

In der ARK Sitzung am 14.06.2022 wurde die Entgeltrunde 2023 für den Bereich der Diakonie erfolgreich abgeschlossen. Dienstgebervertreter und die gewerkschaftlichen Dienstnehmervertreter des Verbandes kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern (vkm-Bayern) und DAViB konnten sich für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2024 auf Lohnsteigerungen von bis zu 6% in den unteren und bis zu 5 % in den mittleren Entgeltgruppen einigen.

Durch die Vereinbarung eines Sockels in der Entgelterhöhung ist es den Dienstnehmervertretern gelungen, die Tarifsteigerungen sozial ausgewogen zu gestalten. Untere Lohngruppen profitieren davon überproportional. Aber auch die mittleren und oberen Entgeltgruppen erhalten durch den linearen Faktor der Entgelterhöhung in absoluten Zahlen eindeutige Zuwächse.

Die Tarife der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR-Bayern) steigen zum 01.01.2023 um einen Sockel von 50 €. Die sich daraus ergebenden Entgelte werden um weitere 3,5% gesteigert. Die Entgelte der Auszubildenden steigen ebenfalls zum 01.01.2023 um jeweils 50 €.

Bei den Ärztinnen und Ärzten wird der Tarifabschluss des Marburger Bundes mit der vka übernommen. Das bedeutet für diese Kolleginnen und Kollegen eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 01.10.2021 um 3,35%.
Insbesondere im Hinblick auf die derzeit hohe Inflationsrate geht die Diakonie mit diesem Abschluss einen deutlichen Schritt in Richtung Kaufkrafterhaltung ihrer Beschäftigten und bietet für das kommende Jahr Sicherheit in der zu erwartenden Lohnentwicklung.
Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter haben diesen Abschluss jeweils in der Fachgruppe Diakonie in zwei längeren Verhandlungsrunden vorbereitet, so dass der Abschluss nun schon Mitte des Jahres in der ARK beschlossen werden konnte.

Neben der Tarifrunde wurden auch die Bereitschaftsdienste innerhalb der AVR neu geregelt. Zentrale Bestandteile sind

  • die Erhöhung der Schichtzulage für Kolleginnen und Kollegen mit Bereitschaftsdienst
  • die Einführung einer Wechselschichtzulage
  • die Einführung einer Jahresobergrenze für Bereitschaftsdienste
  • die Erhöhung der Anrechnungspauschale für die Rufbereitschaften
  • die Einführung und Vergütung einer Vertretungsbereitschaft auf Basis einer Dienstvereinbarung und
  • die Einführung einer Vertretungspauschale für das „Holen aus dem Frei“.

Auch diese Regelungen werden zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Zusammen mit den Entgeltsteigerungen führen auch diese Änderungen zu deutlich verbesserten Entgelten und Arbeitsbedingungen im Bereich der Diakonie. Aufgabe und Ziel des vkm-Bayern bleibt es weiter am Ball zu bleiben. Bessere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sind nicht nur von einer Tarifrunde abhängig. Von Daher gilt: Nach der Tarifrunde ist auch vor der Tarifrunde.
Die vorrangigen zukünftigen Ziele des  vkm-Bayern für den Bereich der AVR-Bayern:

  • Verbesserungen in den Eingruppierungen erzielen,
  • die Einführung einer Stufe 6 zu ermöglichen
  • die Zulage für Pflege, Betreuung, Erziehung und Integration ausbauen und
  • strukturelle Verbesserungen in den Bereichen der Arbeitszeit erreichen.

Viele können mehr – vkm!

Um die Verhandlungsposition des vkm-Bayern in der Arbeitsrechtlichen Kommission nachhaltig zu sichern und zu steigern ist die gewerkschaftliche Basis wichtig. Eine Mitgliedschaft im vkm-Bayern sichert damit zukünftige Arbeitsbedingungen auf der einen Seite und bringt auf der anderen Seite einen umfassenden Sozial- und Arbeitsrechtsschutz verbunden mit einem niederschwelligen Beratungsangebot durch unsere Geschäftsstelle.

Gerd Herberg
Hooverstr. 1
86156 Augsburg

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