MAV-Arbeit in Zeiten der
Pandemie

Als langjährige MAVler hatte niemand von uns ernsthaft daran gedacht, dass wir uns als MAV bzw. grundsätzlich als Mitarbeitende in Kirche und Diakonie jemals über das Thema Kurzarbeit Gedanken machen müssen. Die aktuelle Situation mit Corona hat uns eines Besseren belehrt. Wir haben uns erstmals mit einer Dienstvereinbarung zur Kurzarbeit beschäftigen müssen. Dies stellt gerade die neuen MAV-Kolleginnen und Kollegen, die erst seit einem Jahr in ihrem Amt sind vor eine große Herausforderung. Wir arbeiten im Bereich der Behindertenhilfe. Unser Träger beschäftigt über 1000 Mitarbeiter, welche in allen Bereichen wie Schulen, Werkstätten, Wohnheimen etc. tätig sind.

Zu unserer MAV-Struktur: Jede Einrichtung hat ihre eigene MAV, welche wiederum einen Vertreter in die Gesamt-MAV entsendet. Diese wiederum wählen aus ihrer Reihe ein sogenanntes Leitungsteam, bestehend aus 6 Vertretungen. Dieses Leitungsteam ist Ansprechpartner für Vorstand, Geschäftsführung und für die einzelnen MAVen für die Vorbereitung und Ausarbeitung Einrichtungsübergreifender Themen, wie z.B. Kurzarbeit. Tagtäglich verbreiten die Medien eine Flut von Informationen, die sich täglich ändern und teilweise inhaltlich gar widersprechen. Auf dieser Basis standen wir vor dieser Aufgabe uns mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wir arbeiteten uns in das SGB III ein. Eine Musterdienstvereinbarung zu diesem Thema wurde durch das
Diakonische Werk veröffentlicht. Allerdings mit z.T. sehr vagen Inhalten. Parallel dazu erreichen uns auf privatem Weg Informationen von Freunden und Bekannten, die durch deren Arbeitgeber ihr Kurzarbeitergeld auf bis zu 95 % aufgestockt bekommen.

Ausgestattet mit einer gehörigen Portion Motivation auch für unsere Mitarbeitenden eine möglichst weitreichende Dienstvereinbarung auszuhandeln, begaben wir uns dann in die Verhandlung mit unserer Geschäftsführung. Diese Motivation wurde aber bereits beim ersten Treffen zu diesem Thema jäh zerstört. Die Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen sind deutlich eingeschränkter, als wir uns erhofft hatten. Es kamen Aussagen wie: „Ein Aufstockungsbetrag sei nicht finanzierbar“. Auch die Umlage der gesparten SV-Beiträge als Aufstockungsbetrag auf die von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden sei ihm von Seiten der Kostenträger nicht gestattet. Solche Aussagen können wir als MAV weder bestätigen, noch widerlegen. Am Ende sehr langwieriger und zäher Verhandlungen stand dann irgendwann auch unsere Dienstvereinbarung.

Die Geschäftsführung informierte die Einrichtungsleitungen und das Leitungsteam der Gesamt-MAV die einzelnen MAVen über Kurzarbeit. Sowohl über die rechtlichen Hintergründe, die Höhe des Kurzarbeitergeldes, Fristen und Anlagen für die Einführung etc. Die nächste große Hürde ergab sich dann bei der praktischen Umsetzung, sprich der Einführung von Kurzarbeit. Hier zeigte sich, dass in vielen Einrichtungen die MAVen über deutlich mehr rechtliches Wissen verfügen als die Vertreter unseres Arbeitgebers. Wir denken, auch ohne das dies jemals so geäußert wurde, unser Träger kann froh sein, dass er ein Team von sehr engagierten MAVlern hat, welche die Präambel im MVG „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ ernst nimmt. Man muss aber auch deutlich sagen, vertrauensvolle Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße. Ganz spannend ist die Tatsache, dass wir seit nunmehr sieben Wochen von Betriebsschließungen betroffen sind, und in manchen Bereichen z.T. erst jetzt damit begonnen Alles in allem ist die Zeit der CoronaKrise eine sehr zeitraubende, nervenaufreibende und eine stark von Ängsten geprägte. Neben all den arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen sehen wir unsere größte Aufgabe aktuell tatsächlich darin, den Ängsten und Unsicherheiten unserer Kolleginnen und Kollegen zu begegnen und, wenn möglich, zu entkräften, Beistand und Stütze zu sein, einfach mit offenen Augen und
Ohren für die Mitarbeitenden da zu sein.

Gusti Markert
Mitglieder der Fachgruppe
Behindertenhilfe

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