Herausforderung: Den Dritten Weg weiterhin mit Leben füllen. Konstituierende Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK)
Nürnberg/München, 27. Oktober 2017. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) hat sich am 23.10.2017 für die nächsten vier Jahre unter Leitung von Professor Dr. Hermann Reichold, dem Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses, neu konstituiert. Für das erste Jahr der neuen Amtsperiode, die vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2021 dauert,wurden Oberkirchenrat Dr. Nikolaus Blum als Vorsitzender und Günter Popp als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Die Geschäftsführung übernehmen weiterhin Gerhard Berlig und als Stellvertreterin Myriam Marshall. Die Mitglieder im Ständigen Ausschuss der ARK wurden wiedergewählt, für eine Ausscheidende rückt ihr bisheriger Stellvertreter nach. Somit bleibt auch für die nächsten vier Jahre Kontinuität gewahrt.
„Von den Ergebnissen der Arbeitsrechtsetzung der ARK der letzten vier Jahre beeindruckt“ zeigte sich Professor Dr. Reichold, der die Sitzung bis zur Wahl des neuen Vorsitzenden leitete, in seinen einleitenden Worten. Insbesondere verwies er auf die Neufassung der kirchlichen Loyalitätsrichtlinien und die erste Schlichtungsverhandlung der ARK, die zur Einführung einer Altersteilzeitregelung insbesondere für schwerbehinderte Mitarbeitende und ihnen Gleichgestellte unter seiner Leitung im Jahr 2014 führte. Zuvor war in Bayern noch nie ein Gang vor den Schlichtungsausschuss notwendig, betonte der Rechtsprofessor von der Universität Tübingen, was die lösungsorientierte Konfliktfähigkeit der ARK unterstreiche. Der neue Vorsitzende der Kommission, Herr Oberkirchenrat Dr. Blum, führt in die neue Amtsperiode ein und betont „die große Bedeutung des Dritten Weges, den es in der Kommission mit Leben zu füllen gilt. Die jeweiligen Interessen müssen dabei vertreten werden. Auf der anderen Seite besteht die gemeinsame Aufgabe, sich auch inhaltlich über die Frage zu verständigen, was die kirchlichen Dienstverhältnisse gegenüber anderen Arbeitsverhältnissen ausmacht. Nur wenn dies inhaltlich begründet sei, gibt es einen tieferen Grund für den selbständigen Dritten Weg auf einer gemeinsamen christlichen Basis.“
Die neu gewählte Spitze der ARK im Überblick:
Vorsitzender: Dr. Nikolaus Blum,
Oberkirchenrat, Leiter des Landeskirchenamts
Stellvertretender Vorsitzender: Günter Popp, Industriemeister und Gruppenleiter in den Altmühltalwerkstätten, Vorstandsvorsitzender des vkm
Geschäftsführer: Gerhard Berlig, Kirchenverwaltungsdirektor, Arbeitsrechtsreferent der ELKB
Stellvertretende Geschäftsführerin: Myriam Marshall, Referentin für Arbeitsrecht im Diakonischen Werk Bayern
Die ARK
Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Dienstverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der
Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ. Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.