Zwischen Gesundheit und Krankheit liegt ein großes Handlungsfeld für die Mitarbeitervertretung
- Wie können die Vorgaben des MVG laut §35 Abs. 3g und §40 b, g, i umgesetzt werden?
- Wie unterstützt hier §47 MVG (Initiativrecht)?
Als Mitarbeitervertretung tätig sein,
- Prävention anregen
- Umsetzung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen begleiten
- bei Erkrankung aktiv handeln
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