27. Oktober 2026
10:00
Bildungshäuser Vierzehnheiligen, Vierzehnheiligen 9, 96231 Bad Staffelstein, 09571 926-0, www.14hl.de
Um die Interessen der Mitarbeitenden umfassend vertreten zu können, müssen die Mitglieder der Mitarbeitendenvertretung ihre Rechte und Pflichten kennen.
Aber nicht nur das – sie müssen auch wissen, wann die Leitung die Zustimmung der MAV benötigt, um Maßnahmen rechtssicher zu beschließen.
Das Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG.EKD) regelt dies durch klare Vorgaben.
Im Seminar wollen wir u.a. die einzelnen Punkte der §§ 39, 40, 42 und 46 MVG-EKD, die ohne die Beteiligung der MAV nicht umgesetzt werden können, an aktuellen Falbeispielen beleuchten.
Ebenso werden die Möglichkeiten der Mitarbeitendenvertretung aufgezeigt, initiativ tätig zu werden und Mitarbeitende zu unterstützen.
Um das Thema abzurunden wird auch besprochen, welche Möglichkeiten die Mitarbeitendenvertretung hat, wenn ihre Rechte nicht gewahrt werden.