Nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (§ 23) führt der oder die Vorsitzende die laufenden Geschäfte und vertritt die Mitarbeitervertretung im Rahmen der von ihr gefassten Beschlüsse.
Was in einem kurzen Satz so einfach klingt, hat viele Haken und Ösen. Es ergeben sich schnell viele Fragen, unter anderem:
- Als Vorsitzende/r gewählt – was heißt das für mich im Rahmen meiner Tätigkeit in der Einrichtung
- Wie sehen die perfekte Organisation und Rahmenplanung meiner MAV-Arbeit aus?
- Wie gehe ich mit meiner Leitungsverantwortung innerhalb der Kollegen in der MAV um?
- Wie sollte mein Auftreten in Gesprächen sein?
- Welche Kenntnisse des MVG sind nötig?
- Wie steht es mit der Haftung?
- Freistellung möglich?
- Meine Rolle in der Mitarbeiterversammlung
Wir werden diese und ähnliche Fragestellungen zusammen diskutieren. Dabei werden Möglichkeiten zur Umsetzung in der Praxis erarbeitet.