9. April 2025
10:00
Tagungshotel Haus Silberbach
Nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (§ 23) führt der oder die Vorsitzende die laufenden Geschäfte und vertritt die Mitarbeitervertretung im Rahmen der von ihr gefassten Beschlüsse.
Was in einem kurzen Satz so einfach klingt, hat viele Haken und Ösen. Es ergeben sich schnell viele Fragen, unter anderem:
Wir werden diese und ähnliche Fragestellungen zusammen diskutieren. Dabei werden Möglichkeiten zur Umsetzung in der Praxis erarbeitet.