Am Sparkurs der Landeskirche wird weiter festgehalten; die Konkurrenz der Diakonie schläft nicht – es wird enger. Also wird immer wieder zum vermeintlich wirksamsten Mittel gegriffen: der Kündigung.
Das die (Änderungs)-Kündigung nach dem gängigen Rechtsverständnis die in der Reihenfolge allerletzte anzuwendende Möglichkeit ist, hat sich noch nicht überall herumgesprochen; der betriebliche Zweck heiligt anscheinend alle Mittel. Und sei es der nette Ehrenamtliche, der die hauptamtliche Stundenreduzierung mit seiner kostenlosen Arbeitsleistung auffangen soll.
In diesem Seminar besprechen wir ausführlich die
- Grundbegriffe der Kündigung und Abmahnung
- Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes
- Anwendung der Sicherungsordnung
- Anwendung des MVG
- Neue Gesetzgebung
- Praktische Vorgehensweisen