In den AVR-Bayern befinden sich zahlreiche Arbeitszeitregelungen, die ihren Bezug zum Arbeitszeitgesetz und anderen Gesetzen haben
Die MAV hat ein „Wächteramt“ über das Einhalten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften. Das heißt, sie muss sich in arbeitszeitrechtlichen Fragen auskennen, um diese Funktion ausüben zu können. Der KGH hat im Jahr 2020 beschlossen, dass MAV’en bei allen Dienstplanänderungen mit einzubeziehen sind. dadurch wurde die betriebliche Mitbestimmung nach dem MVG gestärkt.
Folgende Aspekte werden u.a. besprochen:
- Atypische Arbeitszeiten
- Die gesundheitlichen Auswirkungen von Arbeitszeiten
- Schichtarbeit
- Mitbestimmung nach dem MVG
- Dienstvereinbarungen Arbeitszeit und AVR-Bayern
- Innerbetriebliche Verantwortung
- Dienstplangestaltung
- Regelungen und Ziele des Arbeitszeitgesetzes