Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) Bayern hat mit Beschluss vom 14.06.22 die Anlage 11 der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern reformiert und grundsätzlich neugestaltet.
Die Anlage 11 trat zum 01.01.2023 in Kraft.
Einführung in die neue Anlage 11 und Klärung von Rechts- und Umsetzungsfragen. Dabei wird ebenfalls auf die angrenzenden Arbeitszeit- und Entgeltbestimmungen der AVR Bayern eingegangen.
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