Innerhalb des Seminares beschäftigen wir uns mit den verschiedenen Inhalten der Rahmendienstverträge, den damit verbundenen Rechte, Pflichten und
Möglichkeiten, dazu mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die jeweils dahinterstehen.
Der schriftliche Arbeits- (Dienst)vertrag hat sich in Kirche und Diakonie
bewährt. In ihm werden alle Details zu dem persönlichen Arbeitsverhältnis festgehalten.
Sowohl die AVR-Bayern als auch die Dienstvertragsordnung in der Verfassten Kirche geben Rahmendienstverträge vor. Wenn Vereinbarungen in einem
Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten sind, sind sie für die Vertragspartner verbindlich. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Vorgaben auf dem
Hintergrund des Arbeitsrechtes zu kennen, um die eigenen Möglichkeiten abschätzen zu können.