Nach BGB wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.
Entscheidend ist dabei das Weisungsrecht, näheres dazu bestimmt die Stellenbeschreibung. Andererseits besteht die Verpflichtung zur Vergütung seitens des Arbeitgebers.
Ziel ist es, sich über die Grundlagen von Arbeitsverträgen und Stellenbeschreibungen in Kenntnis setzen zu können. Um diese der praktischen Überprüfung, gerade hinsichtlich der Eingruppierungssystematik zu unterziehen.
Anhand der Inhalte der Dienstverträge nach DiVO und AVR-Bayern werden die spezifisch kirchlichen Gegebenheiten erläutert. Ebenso werden der Aufbau und die Erstellung von tätigkeitsbezogenen Stellenbeschreibungen erklärt.