Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die sehr bedeutsamen Bereiche “Teilzeit-Arbeitsverhältnis” und “Befristung von Arbeitsverhältnissen”.
Das Seminar stellt im ersten Teil die rechtlichen Grundlagen der Teilzeitarbeit vor, insbesondere den Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung oder Verlängerung der Arbeitszeit.
Behandelt wird auch die ab 01.01.2019 eingeführte “Brückenteilzeit”, die “Arbeit auf Abruf” und die Nebenrechte der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (Lohngleichheit, Benachteiligungsverbot, etc.).
Im zweiten Teil wird die gesetzliche Systematik der zulässigen Befristung von Arbeitsverhältnissen besprochen. Die Schwerpunkte sind die Grenzen zulässiger Befristung (z.B. bei Kettenbefristungen), die Rechtsfolgen unzulässiger Befristung, die Rechte befristet angestellter Arbeitnehmer und der Durchsetzung solcher Rechte.