Organisationsstrukturen von Kirche und Diakonie
Gerade neue Beschäftigte haben besondere Erwartungen an einen kirchlich-diakonischen Dienstgeber. Das kirchliche Arbeitsrecht stellt jedoch auch besondere Anforderungen an die Beschäftigten. Die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat, also die Vermittlung christlicher Werte, ist verankert im Arbeitsrecht der Kirche und in der Präambel des MVG. Damit ist jede und jeder Mitarbeitende direkt betroffen! Allerdings werden diese Maßstäbe zurzeit, insbesondere durch die Rechtsprechung, stark in Frage gestellt.
Wie christlich darf es noch bei uns sein in Anbetracht der Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofes? Christliche Werte bilden die Grundlage unserer Tätigkeit. Andererseits sind konfessionelle Dienstnehmer:innen immer schwerer zu finden. Verlieren wir damit unsere Identifikation?
Seminarinhalte:
- Gesetzliche Grundlagen, die den besonderen Arbeitsplatz Kirche und Diakonie ausmachen, z.B. Begriffe wie “3. Weg”, “Dienstgemeinschaft” und “Religionszugehörigkeit”
- Organisationsstrukturen von Kirche und Diakonie – Zuständigkeit
- Christliche Ethik als Voraussetzung des Handelns
- Anforderungen an ein gutes Betriebsklima
- Anerkennung und Mitgestaltung
- Bedingungen und Regelungen zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz