11. Mai 2023
10:00
Café Cabresso
Ja, bin ich bereits im Himmel?
Gerade neue Beschäftigte haben besondere Erwartungen an einen kirchlich-
diakonischen Dienstgeber. Das kirchliche Arbeitsrecht stellt jedoch auch besondere Anforderungen an die Beschäftigten. Die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat, also die Vermittlung christlicher Werte, ist verankert im Arbeitsrecht der Kirche und in der Präambel des MVG. Damit ist jede und jeder Mitarbeitende direkt betroffen! Allerdings werden diese Maßstäbe zurzeit, insbesondere durch die Rechtsprechung, stark in Frage gestellt.
Wie christlich darf es noch bei uns sein in Anbetracht der Grundsatzurteile des Europäischen Gerichtshofes? Christliche Werte bilden die Grundlage unserer Tätigkeit. Andererseits sind konfessionelle DienstnehmerInnen immer schwerer zu finden. Verlieren wir damit unsere Identifikation?
Seminarinhalte:
Neueste Kommentare