Die Mitarbeitervertretungswahl 01. Januar 2026 bis 30. April 2026 steht an. Die Mitglieder des Wahlausschusses haben nach Mitarbeitervertretungsgesetz § 13 Absatz 5 das Recht, sich schulen zu lassen.
Zur Bildung des Wahlvorstandes ist spätestens drei Monate vor Ablauf der regelmäßigen Amtszeit der Mitarbeitervertretung eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen. (Achtung, rechtzeitig an die Mitarbeiterversammlung denken!)
Damit die Wahlen in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und in den Einrichtungen der Diakonie sicher und strukturiert durchgeführt werden können, bietet der vkm-Bayern ein Online-Tagesseminar mit folgenden Inhalten an:
- Inhalte der Wahlordnung und Bezugnahme auf das MVG.EKD
- zeitlicher Ablauf der geregelten Wahl
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
- Durchführung der Wahl
- Vereinfachte Wahl
- Sonstige Fragestellungen zum Thema
Alle Teilnehmenden erhalten die notwendigen Materialien und Dokumente zur Wahl digital zur Weiterarbeit in der Einrichtung.