Die Neuwahl zur Mitarbeitervertretung im Frühjahr 2026 steht an. Sie haben als Wahlvorstand an einer Schulung teilgenommen.
In der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Wahl der
- Mitarbeitervertretung
- Schwerbehindertenvertretung
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
ergeben sich immer wieder Fragen, die in der Schulung nicht abzusehen waren. Deshalb bieten wir für diese Wahl einen zweiten Seminartag an. Hier wollen wir im kollegialen Austausch Fragen jeder Art, die sich für den Wahlvorstand in der Vorbereitung ergeben beantworten.
Die Freistellung für die Teilnahme an diesem zweiten Tag ist durch § 13 Abs. 5 MVG-EKD sichergestellt:
“(5) Mitglieder des Wahlvorstandes haben für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die ihnen für die Tätigkeit erforderliche Kenntnisse vermitteln, Anspruch auf Arbeitsbefreiung von bis zu zwei Arbeitstagen ohne Minderung der Bezüge.”
Die Referentin bittet darum, dass ihr Fragen, Anliegen, etc. im Vorfeld per Mail zur Verfügung gestellt werden (gerda.keilwerth@vkm-bayern.de)