Entgelterhöhungen ab 1. Mai 2026 gesichert!

Unser Erfolg für kirchliche Beschäftigte

Die Entgeltrunde 2026–2028 für die Beschäftigten im Bereich der verfassten Kirche der Evangelisch‑Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ist erfolgreich abgeschlossen.

Die Fachgruppe Kirche der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern, an deren Dienstnehmerseite der vkm-Bayern maßgeblich beteiligt ist, hat am 5. März 2026 eine Arbeitsrechtsregelung (ARR) beschlossen, mit der der Tarifabschluss der Länder vom 14. Februar 2026 im Grundsatz übernommen wird – mit wichtigen Verbesserungen für die Beschäftigten.

🎉 Besonders wichtig:

Die erste Entgelterhöhung greift bereits zum 1. Mai 2026 – und damit früher als die Dienstgeber gewünscht haben. Das ist ein spürbarer Erfolg unserer Verhandlungen!

📈 Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

Für alle Beschäftigten nach DiVO (Abschnitt II):

  • ab 1. Mai 2026: + 2,8 %, mindestens 100 Euro monatlich
  • ab 1. Mai 2027: weitere + 2,0 %
  • ab 1. Januar 2028: weitere + 1,0 %

👉 Für Beschäftigte in Entgeltgruppe 1, Stufe 2 greift die zweite Erhöhung bereits ab 1. Januar 2027.

Für Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikant:innen:

  • ab 1. Mai 2026: + 60 Euro monatlich
  • ab 1. Mai 2027: + 60 Euro monatlich
  • ab 1. Januar 2028: + 30 Euro monatlich

Auch alle dynamischen Entgeltbestandteile steigen entsprechend.

Ansonsten werden die weiteren Bestandteile Prämien, Stundenlohn für studentische Beschäftigte noch in der Fachgruppe verfasste Kirche der ARK-Bayern nachverhandelt.

🤝 Tarifangleichung mit kirchlichen Vorteilen

Mit der ARR wird der TV‑L als Referenztarif nachvollzogen – unter Berücksichtigung der kirchlichen Besonderheiten, etwa:

  • beitragsfreie Zusatzversorgung

Zugleich wird die Arbeitnehmerbeteiligung an der betrieblichen Altersversorgung, die im TV-L in Höhe von 1,8 % erhoben wird, weiterhin nur zu einem sehr geringen Teil durch zeitlich angepasste Entgelterhöhungen kompensiert.

✊ vkm‑Bayern: Dranbleiben lohnt sich!

 Dieser Abschluss zeigt: gewerkschaftliche Präsenz und Verhandlungskraft wirken auch auf dem Dritten Weg.
Der vkm‑Bayern, eure Gewerkschaft in Kirche und Diakonie, setzt sich weiterhin dafür ein, dass gute Arbeit in Kirche und Diakonie fair bezahlt wird – und zwar rechtzeitig und nachvollziehbar.

Weil gute Arbeit eine starke Stimme braucht – deine Mitgliedschaft zählt. Werde Teil unserer Gemeinschaft, werde Mitglied und gestalte mit!

Mitglied werden!

Arbeitsteam klatscht begeistert und zwei männliche Kollegen geben sich ein High Five am Tisch sitzend

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihrer Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 130.000 Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.

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Ansprechpartnerin für die Medien

Heike Jermann

Öffentlichkeitsarbeit

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