Die Ziele des vkm-Bayern

1. Gründung und Mitgliedschaft

Der Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern e.V. (vkm-Bayern) wurde im November 1953 als Verband der Mitarbeiter in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern e.V., Mitarbeiterverband für Kirche und Diakonie, in der Erkenntnis gegründet, dass auch im kirchlichen und diakonischen Dienst der Einzelne seine beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange nur unzureichend wahrnehmen kann. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nur durch gemeinsames Handeln in starken Verbänden ihre sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftspolitischen Interessen in der Arbeitswelt, in der Gesellschaft und im Staat wirkungsvoll vertreten. Im vkm-Bayern sind deshalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auszubildende, Ruheständlerinnen und Ruheständler sowie Gast- und Fördermitglieder im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und ihrer Diakonie zusammengeschlossen. Der vkm-Bayern ist Mitglied in der Vereinigung kirchlicher Mitarbeiterverbände in Deutschland (VKM-D).

2. Unabhängigkeit, Auftrag der Kirche

Der vkm-Bayern ist ein unabhängiger Verband. Er erkennt den Auftrag der Kirche an, das Wort Gottes in Wort und Tat zu verkündigen, und betrachtet alle Dienste in Kirche und Diakonie als Mitwirkung an der Erfüllung dieses Auftrages. Im vkm-Bayern haben sich Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und politischer Orientierung zusammengeschlossen. Der vkm-Bayern beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Hilfe. Der vkm-Bayern bestimmt seine Ziele, seine Forderungen, sein Programm eigenständig. In seinem Handeln ist der vkm-Bayern ausschließlich dem Willen seiner Mitglieder verpflichtet. Der Wille der Mitglieder kommt durch Beschlussfassung und Wahlen in den Versammlungen der Fachgruppen und der angeschlossenen Berufsverbände (Korporationen) sowie in der Mitgliederversammlung des vkm-Bayern zur Geltung. Die Mitglieder gestalten die Verbandsarbeit durch aktive Mitwirkung in Diskussionen und durch Übernahme von Aufgaben. Verband kirchlicher Mitarbeiter Bayern Selbstverständnis und Zielsetzung 22.05.12 Der vkm-Bayern legt Wert darauf, dass in seinen Organen eine Vielfalt von Berufsgruppen vertreten ist, so dass nicht nur die allgemeinen Interessen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie zum Tragen kommen, sondern auch die speziellen Interessen der Berufszweige und Arbeitsbereiche. Der vkm-Bayern setzt sich dafür ein, die Vielfalt der Berufe und Tätigkeitsfelder, der Anforderungen und Interessen der BeschÄftigten immer wieder zum gemeinsamen und solidarischen Handeln zu vereinen.

3. Tariffähigkeit

Der vkm-Bayern ist Spitzenorganisation im Sinne des Tarifvertragsgesetzes. Er nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange seiner Mitglieder wahr. Der vkm-Bayern berücksichtigt bei seiner Tätigkeit die Belange und Interessen aller Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie. Er fordert sie daher auf, sich über die Mitgliedschaft im vkm-Bayern in die Solidargemeinschaft einzubringen, diese zu stärken und gleichzeitig unmittelbar an der Willensbildung innerhalb des vkm-Bayern teilzunehmen.

4. Koalitionsfreiheit

Der vkm-Bayern bejaht uneingeschränkt das im Grundgesetz garantierte Recht der Koalitionsfreiheit. Der vkm-Bayern steht zur Zusammenarbeit mit anderen Gruppen der Gesellschaft auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung und des gegenseitigen Respekts.

5. Wahrnehmung der Verbandsaufgaben

Der vkm-Bayern positioniert sich zu aktuellen arbeitsrechtlichen, gesellschaftlichen und kirchenpolitisch relevanten Fragestellungen. Er unterstützt damit die Anliegen der Dienstnehmenden.
Der vkm-Bayern bietet Rechtsbeistand in Auseinandersetzungen mit den Dienstgebern in
Form von Rechtsberatung. Zusätzlich besteht Rechtsschutz vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Dafür schaffen die Mitglieder mit ihren Beiträgen die Voraussetzung.
Der vkm-Bayern nimmt seine Aufgaben durch ehrenamtliche Tätigkeit von Mitgliedern und
durch seine mit beruflich Tätigen besetzte Geschäftsstelle wahr.
Diese Form der Interessenvertretung bietet die Gewähr dafür, dass durch den Sachverstand
der ehrenamtlich und beruflich im vkm-Bayern Tätigen die Mitglieder optimal vertreten
werden. Der vkm-Bayern ist in der Arbeitsrechtlichen Kommission und im Verwaltungsrat der EZVK vertreten.

6. Dienstgemeinschaft

Für den vkm-Bayern ist Verwirklichung von Dienstgemeinschaft im Bereich von Kirche und Diakonie ein wichtiges Ziel. Da alle Mitarbeitenden an der Erfüllung des Auftrages von Kirche und Diakonie beteiligt sind, hat das zur Folge, dass trotz unterschiedlicher Funktionen und Berufe alle Dienste gleich wichtig und somit auch gleichwertig sind. Dieses bewusst zu machen, ist eine vordringliche Aufgabe des vkm-Bayern. Zur Dienstgemeinschaft gehört auch, die Mitwirkung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Leitungsgremien von Kirche und Diakonie zu ermöglichen. Der vkm-Bayern setzt sich für Geschlechtergerechtigkeit ein und setzt diese in seinen eigenen Gremien um.

7. Dienst- und Arbeitsrecht

Der vkm-Bayern fordert ein einheitliches Dienstrecht für alle Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie unter Berücksichtigung der besonderen Eigenheiten verschiedener Dienste. Der vkm-Bayern fordert zur Verhinderung eines negativen Wettbewerbs die Orientierung am Dienst- und Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes. Der vkm-Bayern fordert, dass das Arbeitsrecht für die kirchlichen und diakonischen Mitarbeitenden in Bayern durch die Arbeitsrechtliche Kommission geregelt werden muss. Der vkm-Bayern fordert, dass das von der ARK gesetzte Arbeitsrecht flächendeckend im Bereich von Kirche und Diakonie in Bayern angewendet wird. Das Diakonische Werk Bayern hat sicher zu stellen, dass auf alle Arbeitsverhältnisse nur die in der Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen verbindlich angewendet werden

8. Arbeitsrechtssetzung / Tarifvertragsrecht

Der vkm-Bayern hält eine gleichberechtigte Beteiligung der Mitarbeitenden über die Verbände an der Festlegung der allgemeinen Arbeitsbedingungen einschließlich der Vergütungen, Löhne und sonstigen Entgelte für unabdingbar. Der vkm-Bayern arbeitet konstruktiv mit an der bestmöglichen Realisierung des „Dritten Weges“, dessen Verfahren einerseits Parität zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern durch die Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission bietet, andererseits durch das Instrument der verbindlichen Schlichtung den Arbeitskampf des Tarifvertragssystems entbehrlich macht. Der vkm-Bayern fordert die uneingeschränkte Anwendung des Verbandsprinzips bei der Arbeitsrechtssetzung. Die Landeskirche und das Diakonische Werk werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch über den Bereich der Landeskirche hinaus ausschließlich die Verbände der Mitarbeitenden an der Arbeitsrechtssetzung beteiligt werden. Der vkm-Bayern hält das im außerkirchlichen Bereich bewährte Tarifvertragssystem auch im Bereich von Kirche und Diakonie für möglich, sofern es nicht gleichwertige, kirchengemäße und bessere Verfahren gibt.

9. Beamtenrecht

Der vkm-Bayern fordert die Beteiligung bei der Rechtsetzung für Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte. Das geschieht durch Teilnahme unsere Delegierten an den Besprechungen der Kirchenbeamtenvertretung.

10. Mitbestimmung

Der vkm-Bayern fordert, dass für alle Mitarbeitenden Mitarbeitervertretungen gebildet werden. Der vkm-Bayern fordert, die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitenden weiter zu entwickeln. Der vkm-Bayern setzt sich für ein einheitliches Mitarbeitervertretungsrecht im gesamten Bereich der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie in Deutschland ein. Der vkm-Bayern fordert die Orientierung des Mitarbeitervertretungsrechts an der Qualität des Betriebsverfassungsgesetzes.

11. Arbeitslosigkeit / Verteilung von Arbeit

Der vkm-Bayern setzt sich dafür ein, dass Erwerbsarbeit so verteilt wird, dass alle Menschen daran teilhaben können. Der vkm-Bayern ist der Auffassung, dass dieses Problem nicht allein kirchenspezifisch gelöst werden kann. Er ist bereit, an dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe mitzuarbeiten, und sieht es als besondere Aufgabe von Kirche und Diakonie und ihrer Mitarbeitenden an, sich an der Suche nach Lösungen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zu beteiligen.

12. Arbeitsplätze in Kirche und Diakonie

Personalplanung für theologische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf nicht einseitig und im zunehmenden Maße zu Lasten der anderen in Kirche und Diakonie Mitarbeitenden erfolgen. Der vkm-Bayern fordert die Sicherung der Arbeits- und Ausbildungsplätze in Kirche und Diakonie. Er arbeitet an der Entwicklung sinnvoller vermittelbarer Konzepte zur Beschäftigungssicherung mit und setzt sich für deren Umsetzung ein.

13. Beschlussfassung

„Selbstverständnis und Zielsetzung“ wurde vom Vorstand am 09. Juli 2011 abgestimmt und von der Mitgliederversammlung am 22. Mai 2012 in Nürnberg beschlossen.

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