In seinem Urteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass nach der Richtlinie eine Abwägung zwischen dem Recht der Autonomie der Kirchen und dem Recht der Arbeitnehmer wegen ihrer Religion oder Weltanschauung nicht diskriminiert zu werden vorzunehmen ist. Ein angemessener Ausgleich ist herzustellen.
Nach Auffassung des Gerichtshofes muss eine solche Abwägung im Falle eines Rechtsstreits von einer unabhängigen Stelle und letztlich von einem innerstaatlichen Gericht überprüft werden können. Hier finden Sie die wesentlichen Dokumente zum Urteil.
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2. Mai 2021