Das kirchliche Arbeitsrecht

In der Evangelischen Kirche in Deutschland arbeiten rund 700.000 Menschen in Arbeitsverhältnissen. Davon sind 220.000 Mitarbeiter*innen in den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen und Dekanaten und in den Landeskirchen tätig. Die Berufsbilder der kirchlichen Mitarbeiter*innen sind vielfältig. So sind z.B. Erzieher*innen, Kirchenmusiker*innen, Diakoninnen und Diakone für die Kirche tätig, aber auch Verwaltungsmitarbeiter*innen oder IT-Fachleute.

Das vorliegende Papier soll in sehr komprimierter Form Informationen zu häufig gestellten und wichtigen Fragen über die Arbeitsbedingungen und die tatsächliche wie auch rechtliche Situation und Stellung von Mitarbeiter*innen in der Kirche und ihrer Diakonie geben.

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