Der Küster dient und hilft durch seinen Dienst der Verkündigung des Wortes Gottes. Dies geschieht insbesondere im Gottesdienst, bei Amtshandlungen und anderen Veranstaltungen der Kirchengemeinde. Der Küsterdienst, der sich aus dem schon in der Bibel (zum Beispiel in der Apostelgeschichte) beschriebenen Diakonenamt entwickelte, ist ein geistliches Amt. Der Küster wird daher im Gottesdienst unter Fürbitte der Gemeinde eingeführt.
Passende Bibelstellen zum Küster- und Kirchnerdienst finden Sie hier
Berufsbezeichnung
Das Wort Küster kommt aus dem Lateinischen und ist abgeleitet von custos altaris und bedeutet Wächter. Da es im deutschsprachigen Raum keine einheitliche Berufsbezeichnung gibt, soll entsprechend der EKD Rahmenordnung für den Dienst des Küsters im Folgenden nur die Bezeichnung Küster genannt werden. Für Küsterinnen gilt dies sinngemäß.
Mit den gleichen Tätigkeitsmerkmalen sind in anderen Landeskirchen Mesner, Kirchendiener, Kirchenvogt, Kirchner oder Kirchwart genannt.
Voraussetzungen für den Küsterberuf
Der Beruf des Küsters gehört zu den sogenannten Erwachsenenberufen. Dies bedeutet, daß der Küster über Lebenserfahrung verfügen muß, die durch charakterliche Entwicklung, sowie eine Ausbildung in einem Lehrberuf erworben wurde. Für die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gruppen und Kreisen, den Besuchern, Gästen und Teilnehmern der Gottesdienste und kirchlichen Veranstaltungen ist gute Kontaktfähigkeit eine wichtige Voraussetzung. Dazu gehören dem Dienst entsprechende Umgangsformen wie Hilfsbereitschaft, Einfühlungsvermögen und Urteilskraft. Außerdem sind Entscheidungsfähigkeit im Rahmen der Aufgabenübertragung und selbständiges Arbeiten selbstverständlich. Treue, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit sollten in eine christliche Lebensweise, die der Bedeutung seines Dienstes entspricht, ebenso eingebunden sein, wie die Liebe zu diesem Dienst.
Die Aufgaben des Küsters
Der Küster sorgt durch seinen Dienst für die äußeren Voraussetzungen des gottesdienstlichen Lebens im Alltag einer Kirchengemeinde. Obwohl ein Großteil seiner Aufgaben technischen oder organisatorischen Charakter besitzt, kann seine Tätigkeit nicht von den geistlichen Bezügen christlichen Lebens getrennt werden. Aus dieser Aufgabenstellung ergibt sich eine Tätigkeitsbeschreibung, die ein praktisches und technisches Übergewicht hat, aber ohne das Wissen um seine geistlichen und kultischen Bezüge nicht sinnvoll ausgeübt werden kann.
Durch seine Präsenz in den Gebäuden und Anlagen der Kirchengemeinde ist er Ansprechpartner für Besucher, Gäste und Gemeindeglieder. Er gibt Auskunft, übermittelt Informationen oder stimmt organisatorische Angelegenheiten ab. Er beantwortet Fragen, erledigt Anliegen und steht vermittelnd und informierend zwischen Gemeindegliedern und Gemeindeleitung. Er trägt durch seinen Dienst dazu bei, daß sich die Gemeinde als Gottesfamilie mit Freude zu ihren Gottesdiensten, Veranstaltungen und Festen versammeln kann.
Die Tätigkeiten des Küsters
>> Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Gottesdienste und Amtshandlungen
>> Vorbereitung, Begleitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen der Kirchengemeinde
>> Einweisung, Einteilung und Beaufsichtigung von Hilfskräften und Handwerkern
>> Bedienung, Überwachung und Pflege der ihm anvertrauten Gebäude, Anlagen und Gegenstände
>> Sorge für angemessene Beseitigung von Störungen und geeignete Hilfe in Notfällen
>> Beachtung der Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften.
Hier können Sie mehr zu den Tätigkeiten eines Küsters zu erfahren.
Ausbildung des Küsters
Für eine Anstellung in den Küsterdienst ist eine abgeschlossene Berufsausbildung Vorraussetzung. Diese Ausbildung sollte den Tätigkeitsbereichen des Dienstes entsprechen. Darüber hinaus wird der Küster in berufsbegleitenden Kursen für den kirchlichen Dienst ausgebildet; auf diesen Küsterlehrgängen wird er über die praktischen, geistlichen und theologischen Bezüge seines Dienstes unterrichtet.