Altersteilzeit

Zuerst einmal wollen wir allen vielen Dank sagen, die uns auf dem Weg zu einer Schlichtungsvereinbahrung Altersteilzeit in Wort und Gedanken unterstützt haben. Wir gießen aber gleichzeitig etwas Wassser in den Wein. Eine Schlichtung ist immer auch ein Vergleich, dessen Ergebnis sich in der Mitte der Erwartungen aller Beteiligten bewegt. Wir bitten also deshalb sehr genau hinzusehen, welche Regelungen im Einzelfall zu einer Altersteilzeit führen können.

Dennoch: Eine vergleichbare Altersteilzeitvereinbahrung gibt es im Tarifvertrag des TV-L nicht!!!!

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