Zuerst einmal wollen wir allen vielen Dank sagen, die uns auf dem Weg zu einer Schlichtungsvereinbahrung Altersteilzeit in Wort und Gedanken unterstützt haben. Wir gießen aber gleichzeitig etwas Wassser in den Wein. Eine Schlichtung ist immer auch ein Vergleich, dessen Ergebnis sich in der Mitte der Erwartungen aller Beteiligten bewegt. Wir bitten also deshalb sehr genau hinzusehen, welche Regelungen im Einzelfall zu einer Altersteilzeit führen können.
Dennoch: Eine vergleichbare Altersteilzeitvereinbahrung gibt es im Tarifvertrag des TV-L nicht!!!!
Schlichtungsausschuss zur Regelung der Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie
Schlichtungsausschuss der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern nach dem Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Dienst der Evang.-Luth. Kirche
Geglückter Balanceakt zwischen Wertschöpfung und Wertschätzung
Schlichtungsausschuss der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beschließt neue Arbeitsrechtsregelung über Altersteilzeit in Kirche und Diakonie Bayern München/Nürnberg, 9. Juli 2014. Evangelische Kirche und Diakonie in
Erfolg vor dem Schlichtungsausschuss: Altersteilzeit auf der Zielgeraden
Wie bereits berichtet, haben wir, die Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern, in Sachen Altersteilzeitregelung nach fast zwei Jahren erfolgloser Verhandlungen und nach Rückkopplung mit den Mitgliedern des vkm-Bayern den Schlichtungsausschuss angerufen.
Downloads
Hier finden Sie weitere Informationen und Dokumente zum Thema.
VKM zur Altersteilzeit
Grundsatzposition des vkm zur Altersteilzeit in Kirche und Diakonie in Bayern