Der aus fünf Mitgliedern bestehende Beschwerdeausschuss nimmt Beschwerden von Verbandsmitgliedern entgegen, verhandelt und entscheidet darüber. Das kann eine allgemeine Beschwerde gegen ein Verbandsorgan sein, eine Beschwerde gegen eine Wahl oder aber gegen den Ausschluss nach § 4 Abs. 3 der Satzung.

Manfred Dippert

Jost Grillenberger

Dagmar Hamberger

Sabine Schluttenhofer
