Der aus fünf Mitgliedern bestehende Beschwerdeausschuss nimmt Beschwerden von Verbandsmitgliedern entgegen, verhandelt und entscheidet darüber. Das kann eine allgemeine Beschwerde gegen ein Verbandsorgan sein, eine Beschwerde gegen eine Wahl oder aber gegen den Ausschluss nach § 4 Abs. 3 der Satzung.
Anspruch der Geringverdiener auf Zulagen usw.
Auch für geringfügig arbeitende Mitarbeiter:innen, die in einer diakonischen Einrichtung arbeiten, gelten die Tarifbedingungen mit allen Rechten und Pflichten.