Beschluss §14 a Dienstvertragsordnung (DiVO)

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  • Erstellungsdatum 2. Mai 2021
  • Zuletzt aktualisiert 2. Mai 2021

Beschluss §14 a Dienstvertragsordnung (DiVO)

Durch die Corona-Pandemie und dem damit verbundenen eingeschränkten Dienstbetrieb befindet sich die Einrichtung in einer schweren wirtschaftlichen Situation. Eine durchgreifende Besserung ist kurzfristig nicht absehbar. Die Einrichtung ist bei den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht mehr in der Lage, ihre Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im bisherigen Umfang zu beschäftigen. Dienststellenleitung und Mitarbeitervertretung sind sich deshalb darin einig, dass zu einer Vermeidung von Entlassungen vorübergehend Kurzarbeit eingeführt wird. Sie gehen übereinstimmend davon aus, dass durch diese Maßnahme die wirtschaftliche Grundlage der Einrichtung gesichert und dadurch die Arbeitsplätze der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten werden können.

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