Neufassung Anlage 11, Bereitschaftsdienst, Vertretungs- und Rufbereitschaft

Augsburg, 16.11.2022

Aus „Alt“ wird „Neu“ – nur besser

Die Anlage 11 – Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Vertretungsbereitschaft wird neu gefasst

Die Anlage 11 in der AVR-Bayern bestimmt die Regelungen, nach denen in der bayerischen Diakonie Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft geleistet werden können.

Nach einem monatelangen intensiven Reformprozess mit hartem Ringen ist es dem vkm-Bayern in der arbeitsrechtlichen Kommission Bayern – zusammen mit den Dienstgebern – gelungen die Regelungen zu Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ab dem 01.01.2023 neu zu fassen und auch Regelungen zu mehr Dienstplansicherheit ganz neu einzufügen.

Die zentralen Punkte der Änderungen:

  • Einführung einer Wechselschichtzulage für „Rund um die Uhr“ Schichtbetriebe in Höhe von 155 €.
  • Erhöhung der Schichtzulage auf 80 € für Kolleginnen und Kollegen, die auch Bereitschaftsdienst leisten müssen.
  • Begrenzung der Bereitschaftsdienste und Anpassung an die Teilzeitquote
  • Zulage in Höhe von 18 € ab dem 65 Bereitschaftsdienst pro Jahr
  • Möglichkeit der Festlegung von vergüteten Vertretungsbereitschaften per Dienstvereinbarung. Dabei gilt: pro Vertretungsbereitschaft 30 € ohne Einsatz und 45 € mit Einsatz.
  • Zulage für das „Einspringen aus dem Frei“ in Höhe von 60 € pro Fall.
  • Erhöhung der Rufbereitschaftsquote auf 12,5 %.

Damit wurden die Regelungen für die Bereitschaftsdienste und die Rufbereitschaft deutlich modernisiert, an die Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst und Regelungen zu mehr Dienstplansicherheit geschaffen.

Folgende Termine für Fortbildungen können Sie kostenlos über unseren Seminarbereich für den Umgang mit der Anlage 11 buchen:

13.12.2022 von 17:00 bis ca. 20:00 Uhr, Buchung hier

16.12.2022 von 17:00 bis ca. 20:00 Uhr, Buchung hier

30.01.2023 von 10:00 bis ca. 13:00 Uhr, Buchung hier

Inhalt:
„Zum 01.01.2023 treten verschiedene Änderungen in den AVR ein. Ein wesentlicher Teil sind die Änderungen der Anlage 11, die neu gestaltet wurde und den Bereitschaftsdienst, die Ruf- und Vertretungsbereitschaften sowie das Einspringen aus dem Frei regelt.

In der Veranstaltung werden die Änderungen vorgestellt und es besteht die Möglichkeit praktische Fragen zu erörtern.“

gez. Arthur Pauli
Verbandsratsmitglied des vkm-Bayern

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