vkm-Bayern erreicht Tarifsteigerung und Coronaprämie

Tarifverhandlungen und Dritter Weg funktionieren. Am 7. Juli war es soweit; die arbeitsrechtliche Kommission Bayern verabschiedete in ihrer Sitzung vor der Sommerpause ein gelungenes Tarifpaket.

Tarifverhandlungen und Dritter Weg funktionieren

Am 7. Juli war es soweit; die arbeitsrechtliche Kommission Bayern, in der die VertreterInnen des vkm-Bayern auf Dienstnehmerseite die Majorität stellen, verabschiedete in ihrer Sitzung vor der Sommerpause ein gelungenes Tarifpaket. Vorausgegangen sind seit Januar viele Fachgruppen- und Sondersitzungen, um sich den Forderungen nach einer Corona Prämie für alle Mitarbeitenden der Diakonie und einer Tarifsteigerung mit strukturellen Eingriffen in die AVR-Bayern anzunähern. Die Vorstellungen der Dienstgeberseite lagen hier extrem weit von unseren Forderungen entfernt und zwischenzeitlich war der Gedanke nach einer Schlichtung nicht mehr auszuschließen. Umso mehr freut es uns, dass nach hartem und respektvollem Ringen ein beachtlicher Abschluss zu Stande zustande kam, von dem alle Mitarbeitende der Bayrischen Diakonie profitieren, und der sich im Vergleich zu anderen Tarifabschlüssen nicht verstecken muss.

Und nun zum konkreten Ergebnis:

Tabellensteigerung um 1,8%

  1. Die Tabellenentgelte der AVR Bayern für die nichtärztlichen Beschäftigten werden zum 01.04.2022 um 1,8% linear gesteigert. Es werden ebenfalls die Tabellenentgelte für Praktikanten der Anlage 16 A Nr. I um 1,8% zum 01.04.2022 erhöht.
  2. Die Tabellenentgelte der Auszubildenden der Anlage 17 steigen um 25 EURO zum 01.04.2022
  3. Die Laufzeit der Vereinbarung umfasst den Zeitraum bis 31.12.2022.

In einer Prozessvereinbarung zu den Entgeltsteigerungen wurde vereinbart, dass die Tabel- lenentgelte der Anlage 3a für die ärztlich Beschäftigten analog der zu erwartenden Entgelt- steigerung des Tarifabschlusses für Ärzte für den Tarifbereich des Verbandes kommunaler Arbeitgeber gesteigert werden.

Strukturelle Entgeltsteigerungen für Pflege- und Betreuungshilfskräfte

  1. In der Anlage 3 wird in der Entgeltgruppe 2 die Stufe 2 auf 11,55 EURO festgesetzt.
  2. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den Entgeltgruppen E4, E5, E6, E8 und E9, die in den Bereichen Pflege, Betreuung, Erziehung und Integration tätig sind, erhalten ab 01.07.2022 eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 60 EURO monatlich. Dies gilt nicht für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, die unter die Anlage 4 fallen. Bei Kinderpflegerin- nen, die bereits die Kinderpflegezulage i.H.v. 150 € erhalten, wird die höhere Zulage ver- rechnet.

Für die Zukunft wurde zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern nachfolgende strukturelle Themen in einer Prozessvereinbarung beschlossen:

Prüfung der Zulage in der Anlage 2 Anmerkung 23 (neu) für die Beschäftigten in Pflege, Be- treuung, Erziehung und Integration, damit diese an den zukünftigen Tarifsteigerungen teilnimmt. Weiterhin wird sich eine Arbeitsgruppe mit einer Überprüfung der Eingruppierungssystema- tik beschäftigen, um die bestehenden Berufsfelder und Berufe mit den zugeordneten Ent- geltgruppen zu prüfen und anzupassen. Dies betrifft konkret die Anlage 2 und 3 der AVR Bayern. Der Abschluss für das Jahr 2023 wird sich am Gesamtvolumen des Abschlusses des TV-L im Vergleichszeitraum des Jahres 2022 orientieren.

Corona Prämie

In einer eigenständigen Arbeitsrechtregelung wird für alle Mitarbeitenden unter dem Gel- tungsbereich des § 2 AVR-Bayern (nach Anlagen 3 und Anlage 4) eine Corona-Prämie in Höhe von 250 EURO gezahlt. Diese Prämie versteht sich als eine finanzielle Anerkennung für die schwierigen und belastenden Arbeitsbedingungen denen sich die Mitarbeitenden der bayri- schen Diakonie ausgesetzt sahen. Anspruch haben Mitarbeitende, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 01.03.2022 besteht und sie mindestens einen Kalendermonat vom 01.10.2021 und bis 01.03.2022 Anspruch auf Entgelt hatten Mitarbeitende nach den Anlagen 16 und 17 erhalten unter diesen Bedingungen eine Corona- Prämie von 125 EURO. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Corona-Prämie anteilig. Bereits geleistete freiwillige, betriebliche Zahlungen einer Corona-Prämie können angerech- net werden.

Was bedeutet dies im konkreten Zahlen?

Gesamtvolumen: Das Gesamtvolumen der Einigung über die Entgelterhöhung 2022 entspricht einer Gehalts- steigerung von 2,52 %, die sich in den Entgeltgruppen unterschiedlich auswirken: So steigt der Stundenlohn in E4 Stufe 1 von 12,48 EURO auf 13,05 EURO. Das sind 4,56%. In E8 Stufe 3 erhöht sich der Stundenlohn von 19,09 EURO auf 19,77 EURO. Das sind 3,61%. Die Beiträge zur EZVK werden weiterhin von den Dienstgebern finanziert. Unser Fazit: Der „Dritte Weg“ funktioniert auch in schwierigen Verhandlungen. Es ist für die „Verhandler“ anstrengend und es bedarf viel an Absprachen, an Bereitschaft sich auseinan- derzusetzen und am gegenseitigen Respekt um auf Augenhöhe unterschiedliche Vorstellun- gen zu einen. Doch das Ergebnis spricht für sich. Danke für den Einsatz an die Kommissions- mitglieder und deren Stellvertretungen.

Thomas Hinkl Mitglied der ARK

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