Coronabonus und Tarifabschlüsse

Liebe Mitglieder des vkm, liebe Kolleginnen und Kollegen,


mich erreichen derzeit viele Anfragen, ob die Corona-Sonderzahlung aus dem Tarifabschluss
des TvöD vom 25. Oktober 2020 auch im Bereich der DiVO und damit in den kirchlichen Bereich übernommen wird.
LehrerInnen eine staatliche Prämie für die Mitarbeitenden in Kitas gefordert.
Ich will versuchen, nachfolgend kurz den aktuellen Sachstand aufzuzeigen. Im Laufe der kommenden Woche soll es zudem noch eine Info aus dem Landeskirchenamt sowie eine Pressemitteilung der ARK hierzu geben, die sich nach einer heutigen Zoom-Konferenz inhaltlich grundsätzlich nicht von meinen Aussagen unterscheiden wird.

Zu Tarifabschlüsse im Allgemeinen
Die DiVO der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern orientiert sich grundsätzlich am TvL. Dies gilt insbesondere für Tarifsteigerungen und Einmalzahlungen. Der Tarifabschluss vom 25. Oktober 2020 im Bereich des TvöD gilt dabei gerade nicht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Für diesen haben die Länder und
Gewerkschaften im Jahr 2019 ein Tarifergebnis erzielt, das bis September 2021 gilt. Auf dessen Basis wurde ein Tarifabschluss für den Bereich der verfassten Kirche beschlossen. Details hierzu können bei Bedarf unter www.ark-bayern.de nachgelesen werden. Es wird erst im Herbst des Jahres 2021 absehbar sein, ob und welche Tarifsteigerungen es im Bereich der Länder (und dann ggfls. auch der DiVO und evtl. der AVR-Bayern) geben wird.
Corona-Sonderzahlung Die so genannte Corona-Sonderzahlung des TVöD-Abschlusses ist mit Blick auf die nur bis Dezember 2020 gültige Steuerbefreiung auf das Jahr 2020 bezogen. Dabei ist zu beachten, dass diese im Grunde einen Ausgleich für die „ausgesetzte“ Tarifsteigerung im Zeitraum September bis Dezember 2020 (bzw. März 2021) darstellt. Denn die Laufzeit des Tarifabschlusses vom April 2018 endete zum 31. August 2020 (s. Tarifeinigung vom 18. April 2018, S. 12), während die nächste Tarifsteigerung erst zum 1. April 2021 vereinbart wurde (s. Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020, S. 1).

httpss://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202018/einigungspapier_gesamtfassun
g-x.pdf

httpss://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_Tarifeinigung_Bund_V
KA.pdf

Es handelt sich bei der Corona-Sonderzahlung des TVöD somit materiell m.E. eher um eine ganz normale tarifliche Einmalzahlung im Rahmen einer Tarifrunde (ähnlich wie die Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Einmalzahlung im TVöD im Jahr 2018, s. Tarifeinigung vom 18. April 2018, S. 3). Diese wurde nun als „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährte“ „einmalige CoronaSonderzahlung“ bezeichnet. M.E. wohl vor dem Hintergrund, die aktuelle Steuerfreiheit zu nutzen.

D.h.: Für die Situation einer fehlenden Tarifsteigerung zwischen 31. August 2020 und 1. April 2021 wurde die Einmalzahlung in Zusammenhang mit der Corona-Steuerbefreiung ausgestaltet. Eine vergleichbare Situation einer zu schließenden Tariflücke haben wir weder im TV-L/DiVO noch in den AVR-Bayern. Somit besteht kein Anlass und keine Möglichkeit der Zahlung einer tariflichen Einmalzahlung bzw. Corona-Sonderzahlung zusätzlich zur bereits
abgeschlossenen Tarifrunde für 2019-2021.

Abgrenzung staatliche und ggfls. tarifliche Corona-Prämien

Vom TVöD-Abschluss und den darin enthaltenen tariflichen Sonder- bzw. Einmalzahlungen zu unterscheiden ist die aktuelle staatliche Lehrerprämie des Freistaats Bayern (s. Infoschreiben 5/2020 vom 29. Oktober 2020), S. 5), die nach derzeitigem Stand nur für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen gilt, nicht jedoch für Lehrkräfte bzw. Beschäftigte an privaten/freigemeinnützigen Schulen oder Kindertagesstätten. Falls sich daran noch etwas ändern sollte, so würden die Evangelische Schulstiftung und ggfls. der Ev. Kita-Verband Bayern und/oder das Landeskirchenamt gesondert informieren. Es sieht derzeit jedoch nicht danach aus.


Ergebnis


Damit bleibt es für den Bereich der Verfassten Kirche und der Diakonie Bayern nach aktuellem Stand bei den bereits bekannten Tarifsteigerungen für 2021 bzw. bereits bekannten und größtenteils umgesetzten staatlichen Corona-Prämien (Pflegeprämie Bayern und Verpflegungskostenpauschale Bayern sowie Corona-Prämie Bund und Corona-Prämie Bund für die Krankenhäuser). Die Zuständigkeit für staatliche Prämien wird weiterhin bei staatlichen
Stellen und nicht im Tarifbereich gesehen. M.E. hätten über das Kita-Personal hinaus noch viele weitere Arbeitsbereiche eine entsprechende Prämie „verdient“. Mit der Tarifumstellung im Jahre 2020 im Bereich der Kita-Beschäftigten wird zudem m.E. langfristig genau das erreicht, was viele Mitarbeitende fordern: Nicht nur eine Einmalzahlung, sondern langfristig eine höhere Vergütung. Insbesondere im Bereich der Kita-Leitungen liegen
wir im kirchlichen Bereich teils eine ganze Entgeltgruppe über dem Vergleichstarif SuE des TvöD.

Herzliche Grüße, Klaus Klemm
Vorstandsmitglied vkm-Bayern

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