Kommentar des vkm-Bayern zur Pressemeldung der ARK DD Dienstnehmerseite

25. Februar 2021

Pressemeldung der Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland

Dienstgeberseite verweigert Abstimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung

In der heutigen Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat es leider keine Abstimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des geplanten Tarifvertrages Altenpflege zwischen BVAP und ver.di gegeben. Die Dienstgeberseite weigerte sich wegen der bereits vorliegenden Ablehnung der AK Caritas, eine Abstimmung stattfinden zu lassen.

Die Dienstnehmerseite teilte diese Auffassung nicht, konnte aber ohne die Dienstgeberseite die Abstimmung nicht durchführen.

Der Dienstnehmerseite ist es an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass trotz der Ablehnung durch die AK Caritas eine Zustimmung von Seiten der ARK DD notwendig gewesen wäre.

Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Kommentar des vkm-Bayern

Nachdem sich schon am Vortag nach Aussage der Dienstnehmer der ARK Caritas die Dienstgeber „unsolidarisch“ zeigten und damit in der ARK Caritas keine Zustimmung zum Tarifvertrag Altenpflege gaben, scheiterte jetzt ebenfalls die Zustimmung in der ARK der Diakonie Deutschland. Die Dienstgeber lehnten die Abstimmung mit dem Hinweis darauf ab, dass diese ja nun aufgrund des „Nein“ der ARK Caritas hinfällig geworden wäre.

Aus der Ablehnung der Abstimmung über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach §7a Arbeitnehmerentsendegesetz wird deutlich, wie schwer sich Kirche und Diakonie tun, über ihren Tellerrand hinaus zu blicken.

Zwar ist es durchaus richtig, dass die Inhalte des zugrundliegenden Tarifvertrages nicht immer und überall den Ansprüchen gerecht werden, die auch wir kirchliche Dienstnehmervertreterinnen und -vertreter an Tarifbedingungen stellen. Jedoch wäre dieser Tarifvertrag ein deutliches Signal an alle Beschäftigten in der Altenpflege gewesen, dass ihre
 Arbeitsbedingungen in das politische, kirchliche  und gesellschaftliche Blickfeld geraten sind. Eine Nichtstellungnahme der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ist damit ein fatales Zeichen für alle Beschäftigten in der Altenpflege.

Es bleibt zu hoffen, dass es nun über andere Wege gelingen wird, geeignete Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege zu setzten. Es wird sich bald zeigen, wie sich die beiden großen kirchlichen Wohlfahrtsverbände verhalten werden, wenn in der nächsten Pflegemindestlohnkommission deutlich höhere Löhne auf dem Programm stehen.

Caritas und Diakonie sind nun gefordert, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen.

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