26. Juli 2027
10:00
Rechte der MAV – Mitbestimmung/Beteiligung durchsetzen
Um die Interessen der Mitarbeitenden umfassend vertreten zu können, müssen die Mitglieder der Mitarbeitendenvertretung ihre Rechte und Pflichten kennen. Aber nicht nur das – sie müssen auch wissen, wann die Leitung die Zustimmung der Mitarbeitendenvertretung benötigt, um Maßnahmen rechtssicher zu beschließen. Das Mitarbeitendenvertretungsgesetz regelt dies durch klare Vorgaben.
Im Seminar wollen wir u.a. die einzelnen Punkte der §§ 39, 40, 42 und 46 MVGEKD, die ohne die Beteiligung der MAV nicht umgesetzt werden können, an aktuellen Fallbeispielen beleuchten.
Ebenso werden die Möglichkeiten der Mitarbeitendenvertretung aufgezeigt, initiativ tätig zu werden und Mitarbeitende zu unterstützen. Um das Thema abzurunden, wird auch dargelegt, welche Möglichkeiten die Mitarbeitendenvertretung hat, wenn ihre Rechte nicht gewahrt werden.