Rechte der Mitarbeitervertretung – Mitbestimmung und Beteiligung
Immer wieder gibt es Unsicherheiten darüber, welche Rechte der Mitbestimmung die Mitarbeitervertretung überhaupt hat. Noch schwieriger wird es, wenn es dann um die Durchsetzungsmöglichkeiten geht. „Dürfen wir das überhaupt???“ Das ist eigentlich keine Frage. Die Mitarbeitervertretungen haben oft wesentlich mehr Rechte, als sie sich selbst zusprechen. Das Mitarbeitervertretungsgesetz gibt dazu in den entsprechenden Paragrafen festgelegte Punkte vor. Daneben hat die MAV zahlreiche Möglichkeiten, sich innerhalb der Mitbestimmung aktiv zu beteiligen, oder auch Zeichen zu setzen.
Im Seminar werden die unterschiedlichen Wege der Mitbestimmung und die Möglichkeiten der Beteiligung der MAV in aktuellen Fallbeispielen aufgezeigt.