Tarifeinigung: Entgelterhöhungen und Inflationsausgleich in 2024

Tarifabschluss für die rund 90.000 MitarbeiterInnen in diakonischen Einrichtungen in Bayern beschlossen!

Pressemeldung zum Tarifabschluss der ARK-Bayern für den Bereich des Diakonischen Werkes Bayern

Nürnberg, den 13.07.2023

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evang. Luth. Kirche in Bayern (ARK-Bayern) hat in ihrer heutigen Sitzung einen wegweisenden Tarifabschluss für die rund 90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen in Bayern beschlossen. Dieser sichert den Beschäftigten der Diakonie Entgeltsteigerungen im mittleren Entgeltbereich von über 11% und eine Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2024 in Höhe von 3000 €.

Vorangegangen waren intensive Verhandlungsrunden zwischen der Dienstgeber- und der Dienstnehmerseite in der ARK. Insgesamt waren die Verhandlungen bis zum Schluss vom Willen der Beteiligten gekennzeichnet, einen wegweisenden Tarifabschluss zu erreichen. Und dies, obwohl die Standpunkte zu Beginn der Verhandlungen doch sehr weit auseinanderlagen.

Insgesamt ist es dem Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission mit dem Tarifabschluss gelungen, für die Beschäftigten sowohl signifikante Steigerungen der Tabellenentgelte als auch eine Inflationsausgleichsprämie zu sichern.
Die beschlossene Tariferhöhung und die Inflationsausgleichsprämie setzen auf der bereits erfolgten Tarifsteigerung vom 01.01.2023 auf, bei der die diakonischen Tarife bereits um 5 bis 6 % angehoben wurden. Die Laufzeit dieser Tarifvereinbarung geht bis zum 30.06.2024.
Bereits zum 01.12.2024 erfolgt eine signifikante weitere Gehaltssteigerung. Die damit verbundene fünfmonatige Nullrunde wird durch eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 € im Jahr 2024 abgefedert.

Dies zeigt einmal mehr, dass der kirchliche, konsensorientierte Weg der Arbeitsrechtssetzung in der Evangelischen Landeskirche Bayern und ihrer Diakonie funktioniert und konkurrenzfähige, sehr gute Ergebnisse erzielt.

Für den Bereich der Verfassten Kirche gilt die laufende Tarifvereinbarung entsprechend dem Tarifvertrag der Länder noch bis zum 30.09.2023. Auch hier wird der Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern (vkm-Bayern) mit Sicherheit ein Ergebnis erreichen, das sich mit anderen Tarifabschlüssen im Bereich des  öffentlichen Dienstes messen kann.

Die Details der Tarifeinigung im Überblick:

  • Entgelterhöhung für den Entgeltgruppen E4 bis E14 ab dem 01.12.2024: Die Tabellenentgelte werden um 200 € erhöht. Der sich daraus ergebende Betrag wird anschließend um 5,5 % gesteigert. Insgesamt kommt es hier zu durchschnittlichen Entgeltsteigerungen von 11,5 %.
  • Entgelterhöhung für die Entgeltgruppen E1 bis E3 ab dem 01.07.2024: Die Tabellenentgelte werden um 50 € erhöht. Der sich daraus ergebende Betrag wird anschließend um 5,5 % gesteigert. Insgesamt kommt es auch hier zu durchschnittlichen Entgeltsteigerungen von rund 8 %.
  • Entgelterhöhung für Auszubildende ab dem 01.12.2024 um 150 €.
  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie beginnend mit dem Monat April 2024 in Höhe von 1800 € mit monatlichen Folgezahlungen in Höhe von je 150 € bis Jahresende 2024, so dass insgesamt 3000 € als Inflationsausgleich steuer- und sozialabgabenfrei zur Auszahlung kommen. Auszubildende erhalten die Prämie hälftig.
  • Strukturreform der Entgeltordnung in der Anlage 2 zum 01.07.2024:
    • Zulage für die Helferkräfte in Pflege, Betreuung und Erziehung in E4 und E5. Die Höhe der Zulage beträgt die Hälfte der Differenz zur nächsten Entgeltstufe.
    • Neuorganisation der Eingruppierungen von Wohnbereichsleitungen, Stationsleitungen, Pflegedienstleitungen:

Wohnbereichsleitungen

  • mit Verantwortung für weniger als 5 Beschäftigte -> E9
  • mit Verantwortung für 5 bis 16 Beschäftigte -> E9 mit halber Differenzzulage auf E10
  • mit Verantwortung für mehr als 16 Beschäftigte -> E10

Stationsleitungen

  • Stationsleitungen -> E10
  • Stationsleitungen mit hohem Maß an Verantwortung -> E10 mit halber Differenzzulage auf E11

Pflegedienstleitungen

  • mit Verantwortung für weniger als 40 Beschäftigten -> E10 mit halber Differenzzulage auf E11

  • mit Verantwortung für 40 bis 70 Beschäftigte -> E 11

  • mit Verantwortung für mehr als 70 Beschäftigte -> E10 mit halber Differenzzulage auf E11

Leitungen von Kindertagesstätten

  • mit weniger als 70 Plätzen -> E9
  • mit 70 bis 130 Plätzen -> E10
  • mit mehr als 130 Plätzen -> E10 mit halber Differenzzulage auf E11
    • Bei der Zahl der Beschäftigten wird auf sogenannte Vollzeitäquivalente abgestellt. Das bedeutet, dass Teilzeitkräfte anteilig ihrer jeweiligen Beschäftigungszeit gezählt werden.

    • Ständige Stellvertretungen der einzelnen Eingruppierungsmerkmale werden je um eine „halbe Entgeltgruppe“ niedriger eingruppiert.

    • Zudem wurde in diesem Zusammenhang die stufengleiche Höhergruppierung bei der Übernahme von höherwertigen Tätigkeiten beschlossen.

  • Die Laufzeit der Entgeltvereinbarungen ist bis Ende 2025 vereinbart. Die ARK Bayern nimmt im Frühjahr des Jahres 2025 neue Entgeltverhandlungen für den Bereich der Diakonie auf.

Für das Präsidium des vkm-Bayern

Arthur Pauli

Anlage 2 – Reform der Entgeltordnung AVR-Bayern

Der vkm-Bayern bietet in 2023 und 2024 jeweils eine Onlineschulung an.

Am 16.11.2023 von 9 Uhr bis 12:30 Uhr und am 01.02.2024 von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr. Die Schulung am 01.02.2024 ist für unsere Mitglieder kostenlos, Interessierte zahlen 50 €. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in Kürze hier:
https://www.vkm-bayern.de/allgemeine-seminare-4/

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