Übergabe der Forderungen an den Landesbischof Herrn Christian Kopp

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern –
Fachgruppe Kirchner

Forderungen zum 1. Mai

Die Kirchner in Bayern sind organisiert als Fachgruppe im Verband kirchlicher Mitarbeiter Bayern (vkm-Bayern), Gewerkschaft in Kirche und Diakonie.

Die Fachgruppe vertritt in Kirche und Diakonie tätige Kirchner auch in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Hausmeisters.

Die Kirchner verstehen ihren Dienst als geistliches Amt im Raum der Kirche. Der Kirchner dient und hilft durch seinen Dienst der Verkündigung des Wortes Gottes. Dies geschieht insbesondere im Gottesdienst, bei Amtshandlungen und anderen Veranstaltungen der Kirchengemeinde. Der Dienst des Kirchners, der sich aus dem schon in der Bibel (zum Beispiel in der Apostelgeschichte) beschriebenen Diakonenamt entwickelte, ist ein geistliches Amt. Der Küster wird daher in der Regel im Gottesdienst unter Fürbitte der Gemeinde eingeführt. Treue, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit sollten in eine christliche Lebensweise, die der Bedeutung seines Dienstes entspricht, ebenso eingebunden sein, wie die Liebe zu diesem Dienst.

  • Als Fachgruppe Kirchner treten wir zuerst für die Interessen der fest angestellten Kirchner ein.
    Das Dienstverhältnis von Kirchnern beträgt oft viele Jahre. Die dem Dienstvertrag beizufügende Dienstanweisung (siehe auch Musterdienstanweisung und Leitlinien für Kirchner in der Rechtssammlung) dient dabei zur Klarstellung der Wahrnehmung der gegenseitigen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Durch das eingegangene Beschäftigungsverhältnis entstehen notwendigerweise Lohnkosten. Jedoch ist dadurch auch der Dienst selbst durch die Weisungsbefugnis (und damit die geregelte Übernahme der Aufgaben) über einen meist langen kontinuierlichen Zeitraum abgesichert.

    In der Breite sind hauptberufliche Kirchner sehr gut auf das Profil und den Umfang der anstehenden Aufgaben insbesondere durch die Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten vorbereitet. Zu diesen Aufgaben gehört der fachmännische „Blick“ auf alle Bereiche der Kirchenpflege, die Vor- und Nachbereitung der Gottesdienste, der Erhalt des Kirchengebäudes durch Reparaturen und Handwerkerbegleitung, der Erhalt und die Pflege der Außenanlagen und der weiteren Immobilien bis hin zu der Verwahrung und dem sachgerechten Umgang von Kunstgegenständen. Darüber hinaus gestaltet der Kirchner wesentlich die Kontaktpflege zu den Kirchenbesuchern, Gästen und Gemeindegliedern mit.

  • Gleichzeitig nehmen wir den Wandel des Berufsbildes durchaus wahr. Ehrenamtlich tätige Kirchner gehören, um gewissenhaft ihren Dienst tun zu können, ebenfalls unterstützt.
    Ehrenamtliche setzen viel Zeit und Engagement in die ihnen übertragene Aufgabe ein. Sie tragen das Amt des Kirchners geregelt mit Stolz. Ehrenamtlichkeit ist eigentlich nicht im Sinne einer weisungsgebundenen Tätigkeit gedacht. Sich ehrenamtlich zu engagieren bedeutet, für eine Organisation freiwillig und ohne Vergütung Arbeit zu leisten und ein Amt der Ehre auszuüben. In erster Linie ist es die Reduzierung der finanziellen Möglichkeiten, die Kirchengemeinden mehr und mehr dazu bewegt, Ehrenamtliche für den Dienst des Kirchners zu gewinnen und des Öfteren damit einhergehend Stundenkontingente zu kürzen. Es ist und bleibt Aufgabe der Kirchenvorstände vor Ort, Überlegungen anzustellen, was man grundsätzlich mit den Tätigkeiten des Kirchners bewirken möchte und ob das Amt selbst nicht doch im Geiste seiner Wertigkeit besser durch eine hauptberufliche Kraft besetzt sein sollte.

    Ehrenamtliche Kirchner brauchen wie alle Ehrenamtlichen fachliche Begleitung und Einführung. Ehrenamtliche können zwar ihre Tätigkeit jederzeit und kurzfristig beenden, bzw.  Aufgaben im Gegensatz zu Angestellten ablehnen. Auf ganze Sicht sehen wir jedoch eher die Gefahr der Überforderung aufgrund der vielschichtigen Tätigkeit, wenn nicht eine geregelte Begleitung zur Seite gestellt wird.

Wir, die Fachgruppe Kirchner im vkm-Bayern fordern deshalb:

  • Eine geregeltes Anstellungsverhältnis, das über die inzwischen schon fast obligatorischen 2-Wochen-Stunden (eine Stunde vor und eine Stunde nach dem Gottesdienst) hinaus in größerem Umfang zu erfolgen hat.
    Eine Anstellung in kurzen Zeiträumen erfüllt die oben dargestellten Inhalte und Werte der Tätigkeit eines Kirchners in keiner Weise!
    Ausschließlich eine angemessene Stundenzahl und -vergütung garantiert die professionelle Vor- und Nachbereitung von Gottesdiensten, den fachgerechten Umgang mit Technik, den Umgang und die Pflege von Kunstschätzen bzw. deren Sicherung und Verwahrung), den Umgang mit dem Inventar und ebenso die Herzlichkeit des Einladenden und der Einladenden an der Kirchentüre im Sinne aller. Gleiches gilt im Übrigen auch im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch diese hat mit einer Ausstattung von genügenden Stunden zu erfolgen.

  • Für Kirchner mit Festanstellung, die Zeit des Gottesdienstes zu 100% als Dienstzeit zu vergüten.

  • Angemessene Aus- und Fortbildungen in ausreichender Stundenzahl sowohl für haupt- und ehrenamtliche Kirchnerinnen und Kirchner im Hinblick auf die praktischen, geistlichen und theologischen Bezüge der Tätigkeit.

  • Die Aufstockung der notwendigen finanziellen Mittel zur Durchführung der Aus- und Fortbildungen über das Gottesdienstinstitut für ein- und mehrtägige Fortbildungen.

  • Endlich! eine Regelung zur Ansprechperson innerhalb des Landeskirchenamtes Bayern zur dortigen Wahrnehmung der Sorgen und Problematiken der Kirchner in der Fläche.

  • Fachliche Begleitung von ehrenamtlichen Kirchnern und eine angemessene Einführung in den Dienst vor Ort.

  • Verbindliche Umsetzung von Dienstanweisungen für grundsätzlich alle Stellen nach den Grundlagen der Musterdienstanweisung und den Leitlinien aus der kirchlichen Rechtssammlung.

Begründung:
Kirchner und Kirchnerinnen laufen sehr oft unter dem Radar, obwohl sie in den Kirchengemeinden vor Ort wesentliche Aufgaben weit über das „Schmücken und das Kerzenanzünden“ wahrnehmen.
Kirchner sind sehr oft über viele Jahre hinweg kontinuierlich tätig, teilweise länger als andere Ehrenamtliche, oft länger auch als die Pfarrerin oder der Pfarrer. Durch ihr umfassendes Wissen über das Gemeindeleben können sie Menschen gezielt einladen.  Sie sind ein wesentliches Gesicht der Gemeinde und sind damit Bindeglied hinein in die Kirchengemeinde.
Sie sind die ersten Ansprechpartner an der Kirchentüre. Sie geben Gastpfarrern, Lektorinnen und Lektoren, Prädikantinnen und Prädikanten Hilfestellung. Auch in den Zeiten der Vakanzen stellen sie ein tragendes Element dar.
Kirchner nehmen die vielfältigsten Aufgaben wahr, die Pfarrerin oder Pfarrer aufgrund ihrer Fülle der Aufgaben nicht tun können und dienen damit als professionelle Unterstützer.
Ohne das Amt des Kirchners wäre die Kirchenlandschaft nicht nur ärmer, es würde etwas Wesentliches fehlen.

Gerd Herberg                                   Robert Haack
vkm-Bayern, Geschäftsführer      Vorsitzender Fachgruppe Kirchner im vkm-Bayern

Hier können Sie die Forderungen herunterladen.

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