Wie und warum muss ich Unfälle am Arbeitsplatz, die nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, dokumentieren?
Arbeitsunfälle, dazu gehören auch Wegeunfälle, Gewaltvorfälle und psychische Verletzungen und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden. Üblicherweise erfolgt das über den Verbandsbuch-Block. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Was muss dokumentiert werden?
Der Name der verletzten Person, Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens. Außerdem Erste-Hilfe-Maßnahmen, Ersthelfer oder Ersthelferinnen sowie Zeuginnen oder Zeugen.
Warum muss dokumentiert werden?
Die Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Denn dies ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Das kann sehr wichtig werden, etwa wenn Spätfolgen eintreten – zum Beispiel bei Entzündungen auch nach kleineren Schnitt- oder Stichverletzungen.
Die Dokumentation psychischer Verletzungen (z.B. aufgrund permanenter Beleidigungen, sexueller Übergriffe – verbal oder tätlich -) ermöglicht den erforderlichen Nachweis für eine psychologische Unterstützung durch die BGW (Berufsgenossenschaft).
Warum ist die Dokumentation hilfreich?
Sie hilft, Unfallschwerpunkte im Betrieb zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten und daraus Vorbeugungsmaßnahmen abzuleiten. Die Analyse erfolgt jährlich im Arbeitsschutz-Ausschuß, wenn die Unfallstatistik vorgestellt und bewertet wird. Ziel ist es u.a.: Die Organisa- tion der Ersten Hilfe im Betrieb verbessern können.
Worauf müssen Sie achten?
Verbandbucheinträge sind personenbezogene Gesundheitsdaten, die Sie streng vertraulich behandeln müssen (Datenschutzgrundverordnung).
Deshalb wurden die Verbandsbuch- bücher durch Verbandsbuchblöcke ersetzt. Es dürfen also an den Arbeitsplätzen keine Bücher mehr, sondern nur noch Blöcke ausliegen und es muss geklärt sein:
· Wer ist dafür zuständig, dass Verbandsbuchblöcke in ihrer Einrichtung zur Verfügung stehen?
· Wer bringt sie an den Arbeitsplatz?
· An wen/welche Stelle werden die ausgefüllten und herausgetrennten Seiten übergeben?
· Wer ist für den Eingangsstempel zuständig?
· Auf welchem Weg und wie oft werden die Mitarbeitenden informiert, dass sie einen Unfall dokumentieren müssen und wo der Verbandsbuchblock liegt?
· Wie wird der MAV die zeitnahe Information über diese Unfälle ermöglicht?
· Wie werden die Nachweise leicht auffindbar, aber geschützt vor dem Zugriff Unbefugter, abgelegt?
Wichtig:
Arbeits- und Wegeunfälle, die zu mehr als drei Ausfalltagen führen, müssen über den Dienstgeber der Berufsgenossenschaft, der BGW, binnen drei Tagen nach dem Unfall gemeldetwerden.
Betroffene gehen unter anderem zu einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin, wenn sie nach einem Unfall arbeitsunfähig sind oder die erforderliche ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert.
Wer kann gut dazu informieren?
Der Betriebsarzt oder die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit/ Sicherheitsfachkraft.
Noch Fragen zum Thema? Ich beantworte sie gerne.
Gerda Keilwerth
Mitglied im Präsidium vkm-Bayern