Kein Inflationsausgleich? Erklärungen

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  • Die Einmalzahlung ist Bestandteil des Tarifvertrages und der Verhandlungen im TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes), den wir aber gar nicht anwenden
  • Wir wenden in der Evangelischen Kirche nicht den TVöD sondern den TV-L (Tarifvertrag der Länder) an, der wird im Frühjahr nächsten Jahres verhandelt.
  • Beide großen Tarifverträge werden immer in Abwechslung alle 2 Jahre verhandelt. Die Ergebnisse sind über die Jahre gesehen mal hier, mal dort besser.
  • In der Arbeitsrechtlichen Kommission übernehmen wir in der Regel die Entgelterhöhungen. Wir haben aber Besserstellungen durch die Faktorisierung erzielt, die es im TV-L oder auch TVöD gar nicht gibt (nur um klarzustellen, dass wir nicht mit allem hintendran sind.
  • Anwender des TVöD sind die Kommunen und die Caritas, weil die direkt am TVöD hängen (Direktanwender; sie können gar nicht anders)
  • Wir sind uns des Problems bewusst, dass es schwierig ist, wenn erst einmal zumindest vermeintlich alle anderen eine erhöhte Leistung erhalten. Wir sind uns allerdings sehr sicher, dass der TV-L Anfang 2024 nachziehen wird. Die Steuerfreiheit gilt auch noch 2024.
  • Wir finden, dass es alle Mitarbeitenden wert sind, gut bezahlt zu werden. Deshalb werden wir in den anstehenden Verhandlungen darauf dringen, den Beschluss des TV-L in ähnlicher Weise zu übernehmen. Allerdings wäre es uns ein Ziel, das nicht als Einmalzahlung zu machen, sondern als geregelte Entgelterhöhung. Diese bringt wesentlich mehr. Die nächste Entgelterhöhung sattelt ja immer auf der Vorhergehenden auf.
  • Auch unser Bestreben ist es, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Das ist aufgrund der angespannten Finanzsituation der Kirche nicht immer ganz leicht.
  • Bedenkenswert: Eine Refinanzierung durch den Staat gibt es nicht! Kirche und Diakonie hätten eine Einmalzahlung zum jetzigen Zeitpunkt (die dann ja außerordentlich wäre) alleine zu tragen. Der Staat hat für Einrichtungen außerhalb des TVöD nur eine Sonderregelung zur Steuerfreiheit geschaffen.
  • Ebenfalls bedenkenswert: Solange es keine Refinanzierung gibt, können es sich viele diakonische Träger und auch kirchliche Einrichtungen kaum leisten, außerhalb aller Tarifverhandlungen eine solche Einmalzahlung zu zahlen. Das macht es uns als vkm-Bayern trotz aller Dringlichkeit nicht leichter, da ansonsten bei Gesamtauszahlungen durchaus Arbeitsplätze gefährdet sind.

Ich hoffe, etwas zur Klarheit beigetragen zu haben, auch wenn die Situation nicht unbedingt zufriedenstellend ist.

Gerd Herberg, Geschäftsführender des vkm-Bayernyern

 



Diakon Gerd Herberg, Geschäftsführer
Verband kirchlicher Mitarbeiter Bayern 

 

Weitere Fragen an den vkm:

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