Grundlagen Altersteilzeit
Gesonderte Mittel AltersteilzeitAntragstellung bis 15. April 2025 möglich – (privatrechtlich Beschäftigte in der ELKB)
Gesonderte Mittel AltersteilzeitAntragstellung bis 15. April 2025 möglich – (privatrechtlich Beschäftigte in der ELKB)
Hier finden Sie den Antrag auf Altersteilzeit nach § 4 Abs. 1a ARR-ATZ neu (RS 791/1)
Bei einem Sabbatical handelt es sich um eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die sich über einen längeren Zeitraum – meist mehrere Jahre –
Erklärungen, Anwendungsbereiche und weitere Beispiele zum Langzeitkonto-Sabbatical von Gerhard Berlig, Landeskirchenamt, 10/2012 49
Hier finden Sie einen Musterdienstvertrag zur Vereinbarung eines Sabbaticals
Hier finden Sie einen Musterdienstvertrag zur Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
Wichtige Informationen zur Altersteilzeit für alle Mitarbeitergruppen und – kreise für öffentlich-rechtlich und privatrechtlich Beschäftigte in der ELKB
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