Gehaltserhöhung für Mitarbeitende in der bayerischen Diakonie erzielt!

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK-Bayern) hat in ihrer letzten Sitzung am 22. Juli 2025 eine Gehaltserhöhung für die Mitarbeitenden in der Diakonie in Bayern beschlossen. Die ARK-Bayern ist ein mit Dienstgebern- und Dienstnehmern paritätisch besetztes Gremium, das für die Evangelische Landeskirche und ihrer Diakonie in Bayern die Tarifbedingungen aushandelt.

Nach langen zum Teil sehr schwierigen Verhandlungen mit der Dienstgeberseite ist es den Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern (vkm-Bayern) gelungen einen positiven Tarifabschluss für das kommende Jahr 2026 zu erzielen.

Die wesentlichen Inhalte der Tarifeinigung:

  • Für die Entgeltgruppen E4 bis E14 werden die Entgelte um 3% aber mindestens um 110 € zum 01.01.2026 gesteigert.
  • Die Entgeltgruppe E1 wird gestrichen. Die Kolleginnen und Kollegen werden in die E2 stufengleich höhergruppiert.
  • In der Entgeltgruppe E2 wird die Stufe 3, in der Entgeltgruppe E3 die Stufe 2 gestrichen.
  • Die Entgelte der Entgeltgruppen E2 und E3 werden um 150 € zum 01.01.2026 gesteigert.
  • Die Entgelte der Auszubildenden werden um 75 € zum 01.01.2026 gesteigert.
  • Kolleginnen und Kollegen in den Entgeltgruppen E4 und E5 erhalten ab dem 01.01.2026 eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 50 €.
  • Die Schichtzulage wird von 50 € auf 100 € und die Wechselschichtzulage von 155 € auf 250 € zum 01.03.2026 gesteigert.
  • Die Jahressonderzahlung wird um 5% auf 85% gesteigert. Zum ersten Mal erfolgt die höhere Auszahlung in 2026.
  • Die Differenzzulagen aus dem letzten Tarifabschluss nach § 1 lit. c) und § 4 Abs. 2 Anlage 3b, die es bei einigen Eingruppierungen (z.B. Wohnbereichsleitungen) gibt, werden in die Berechnung der Zeitzuschläge mit einbezogen.
  • Die Ankündigungsfrist für das sog. „Einspringen aus dem Frei“ wird von 48 auf 72 Stunden angehoben. Im Gegenzug wird in § 16 Abs. 7 AVR-Bayern klargestellt, dass es die „Zusatzstunde“ für sehr kurzfristiges Einspringen aus dem Frei (Anordnung nicht spätestens am Vortag) nicht zur Anwendung kommt.
  • Das Familienbudget wird neben familienfördernden Maßnahmen um die Möglichkeit erweitert, auch Maßnahmen zur Gesundheits- und Mobilitätsförderung fördern zu können.

Die Laufzeit der Tarifvereinbarung beträgt ein Jahr bis zum 31.12.2026.

Die Parteien in der Arbeitsrechtlichen Kommission sind sich dabei einig, dass im Frühjahr 2026 die Tarifverhandlungen für das Jahr 2027 aufgenommen werden. Dabei wurde in einer Prozessvereinbarung festgehalten, dass für diese kommende Tarifvereinbarung eine Stufe 6 in den Entgelttabellen und ein prozentualer Samstagszuschlag vereinbart werden sollen.

Darüber hinaus bestand in der Arbeitsrechtlichen Kommission Einigkeit, dass sich die Kommission mit den Themen Arbeitszeit, Perspektiven der EZVK und der Struktur der Entgelttabelle auseinandersetzten wird.

Neben der Tarifarbeit beschäftigt sich die ARK-Bayern auch mit der stetigen Fortentwicklung und Anpassung der AVR-Bayern an die gegenwärtigen Bedingungen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes. Daher hat die ARK-Bayern in ihrer Sitzung am 22. Juli den Kanon der Arbeitsrechtsregelungen für Ausbildungen um eine weitere Anlage 16b erweitert. Studierende in sog. Praxisintegrierten dualen Studiengängen erhalten nun ebenfalls ein tarifliches Ausbildungsentgelt auf der Höhe der Ausbildungsentgelte für den Erziehungs- und Pflegebereich.

Insgesamt ist in diesen Tarifverhandlungen sehr deutlich geworden, dass die Tarifverhandlungen in einem schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeld stattgefunden haben.

Auf der einen Seite stehen gerade die freien Träger der Wohlfahrtspflege unter immer größer werdendem. Kostendruck zwischen den vereinbarten Entgelten für die angebotenen Leistungen und den auf allen Ebenen steigenden Kosten für diese Leistungsangebote (Energie, Lebensmittel, Personalkosten).

Auf der anderen Seite steht die Diakonie in einem Wettbewerb um gegenwärtige und künftige Fachkräfte in allen Bereichen der Daseinsvorsorge und muss bemüht sein, langfristig attraktive Arbeits- und Entlohnungsbedingungen anbieten zu können.

Die Vertreterinnen und Vertreter des vkm-Bayern setzten und setzen sich daher in den Verhandlungen nachhaltig dafür ein, dass die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen der diakonischen Arbeit weiter verbessert werden.
Qualitativ hochwertige, wertegeleitete soziale Arbeit, wie sie in den diakonischen Einrichtungen geleistet wird, steht und fällt mit den hinterlegten personellen Ressourcen.

Nur motivierte Kolleginnen und Kollegen mit guten Arbeitsbedingungen leisten gute Arbeit in den zentralen diakonischen Arbeitsbereichen Pflege, Betreuung und Erziehung!

In diesem Zusammenhang soll wieder einmal an das Motto des vkm-Bayern – Viele können mehr – erinnert werden. Auch für Kirche und Diakonie gilt der Grundsatz, dass Durchsetzungsfähigkeit in Tariffragen immer auch von der Mächtigkeit der verbandlichen Vertretung abhängt.

Mit Eurer Mitgliedschaft beim vkm-Bayern habt Ihr nicht nur kompetente Ansprechpartnerinnen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, sondern tragt auch zur Durchsetzungsfähigkeit des vkm-Bayern in Fragen der Tarifentwicklung bei.

„Wer wirbt gewinnt“ heißt deshalb eine weitere Losung des vkm-Bayern. Mitglieder werben Mitglieder und erhalten bei erfolgreicher Werbung ein Jahreslos der Aktion Mensch.

Mit kollegialen Grüßen

Arthur Pauli, Dipl. Soz. Päd. (FH), Dipl. Kaufm. (FH)
Mitglied im Präsidium des vkm-Bayern
Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission

Arbeitsteam klatscht begeistert und zwei männliche Kollegen geben sich ein High Five am Tisch sitzend

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihrer Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 130.000 Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.

Weitere Fragen an den vkm:

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