Ihre Anfragen zur Entgelterhöhung und Bonuszahlung 2022

Augsburg, den 27.12.2021

 
 
Ihre Anfragen zur Entgelterhöhung und Bonuszahlung in der Diakonie 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in letzter Zeit wurde die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK Bayern) des Öfteren wegen des Corona- Bonus in der Diakonie Bayern in Höhe von 250 Euro angefragt. Als Verband und Gewerkschaft in Kirche und Diakonie führen wir dort die Verhandlungen und antworten Ihnen gerne.

Es ist uns bewusst, dass ein Bonus ein Zeichen der Wertschätzung ist. Es braucht gerade in Zeiten wie diesen einen stabilen Lohnzuwachs und wertschätzendes Handeln. Das kann und darf auch an der Diakonie nicht vorbeigehen. Wir haben im Vorfeld des Abschlusses sehr lange unter uns im Verband darüber diskutiert, ob denn Ausschüttungen von Boni wirklich langfristig der richtige Weg sind, die Löhne abzusichern.

Die Meinung des vkm-Bayern: Nur auf geregelten Entgeltsteigerungen kann auf Dauer gebaut werden!

Noch dazu ist es bei der Auszahlung von Boni gar nicht zu vermeiden, dass es zu Ausgrenzungen kommt. Das betrifft Kolleginnen und Kollegen, die durch die Zuzahlung aus welchen Gründen auch immer gerade nicht mehr in den Genuss der Zahlung kommen. Diese Ausgegrenzten sagen mit Fug und Recht dass sie den Bonus doch auch verdient hätten (knapp daneben und doch nicht erreicht). Der Ungerechtigkeit ist Tür und Tor geöffnet!

Der Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern bringt dagegen regelmäßige und damit wirklich effiziente Entgeltsteigerungen voran. Diese zeigen langfristige und anhaltende Wirkung. Sie sind nicht an Bedingungen und Berufsfelder geknüpft, sondern kommen allen zugute.

Gerade dafür tragen wir in der Arbeitsrechtlichen Kommission Sorge und das ist unserem Abschluss für die Diakonie vom 07. Juli 2021 zu entnehmen. Die linearen Steigerungen erfolgen zum 01. April 2022.

Zusammen mit der Entgelterhöhung von 1,8%, bezogen auf das Jahr 2021, entspricht das Gesamtpaket der Gehaltssteigerung z.B. für die E4 Stufe 1 von 4,56% und in der E8 Stufe 3 immer noch um 3,61%. Das kann sich im Vergleich durchaus sehen lassen, zumal wir im Gegensatz zu anderen Abschlüssen nach wie vor keine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an der Zusatzversorgung haben (da sind ansonsten durchaus höhere Abzüge hinzunehmen).

Nach längeren Diskussionen haben wir uns im vkm-Bayern trotz aller Vorbehalte dafür entschieden, uns zusätzlich für einen Bonus als ein Zeichen der Wertschätzung einzusetzen. Beinhaltet ist eine Bonuszahlung in Höhe von 250 Euro für alle, die am 01.10.21 und am 31.03.22 in einem Dienstverhältnis stehen. Praktikanten und Auszubildende erhalten ähnlich wie in anderen Tarifverträgen den Bonus anteilig.

Nun weist z.B. der eben abgeschlossene Tarifvertrag der Länder vom 29. November 2021 doch tatsächlich einen weitaus höheren Coronabonus in Höhe von 1300 Euro aus, als die für die diakonischen Träger verhandelten 250 Euro in der Arbeitsrechtlichen Kommission. 1300 Euro hören sich im ersten Moment als sehr viel an.

Dagegenzustellen ist jedoch, dass es deshalb vertraglich geregelt im TV-L erst in einem Jahr, also im Dezember 2022, wieder zu Entgelterhöhungen kommt! Das bedeutet hinsichtlich der tabellarischen Entgelterhöhung eine Nullrunde für sage und schreibe 14 Monate! Langfristiges Handeln ist das nicht und der Bonus ist bald verbraucht.

Auch der Bonus im TVöD liegt augenscheinlich höher als der für die Arbeitsvertragsrichtlinien in der Diakonie Bayern ausgehandelte. Der höhere Bonus im TVöD überdeckt allerdings eine Spanne, in der es keine Entgelterhöhung gab von immer noch 7 Monaten!

Nur beim ersten Hinsehen scheint es sich bei dem Bonus von 250 Euro in der Diakonie, um eine verhältnismäßig niedrige Summe zu handeln. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern so gut wie keine Nullrunde beinhalten. Dieser Bonus ist eben tatsächlich „obenauf“. Der vkm-Bayern hat das in 2021 in langen Verhandlungsrunden erkämpft.

Der ausgehandelte Coronabonus muss gerade von den kleineren diakonischen Trägern erst einmal erwirtschaftet werden. Er wird nicht, wie es wohl mit anderen Boni auf Dauer sein wird, mit Steuererhöhungen erkauft. Und noch der Hinweis: Die maximale steuerfreie Auszahlungsmöglichkeit beträgt für alle erhaltenen Boni zusammen 1500 Euro. Diese Summe ist bei vielen, speziell in der Pflege, bereits erreicht.

Wir werden uns weiter für lineare Entgelterhöhungen einsetzen.

Nachdem wir das für alle tun, ist es an der Zeit, Mitglied im vkm-Bayern (www.vkm-bayern.de) zu werden , um uns den Rücken zu stärken und nicht nur zu profitieren!

Für den vkm-Bayern
Gerd Herberg

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