Impfpflicht § 20a vorerst ausgesetzt

Einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich in Bayern vorerst ausgesetzt

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab Mitte März greifen sollte, wird in Bayern vorerst nicht umgesetzt. Ministerpräsident Söder spricht von „großzügigsten Übergangsregelungen, was de facto auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft“. Generell sei er für eine Impfpflicht, aber eine solche Lösung sei derzeit in der Omikron-Welle keine Hilfe. Trotz der steigenden Inzidenz, so seine weiteren Ausführungen, drohe keine Überforderung des Gesundheitssystems mehr. Es ist allerdings noch abzuwarten, für wie viele Monate das gelten werde, um die Regelung vernünftig ausgestalten zu können.

Gerd Herberg, vkm-Bayern

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