3. Dezember 2025
10:00
Zoom-Konferenz
Die Mitarbeitervertretungswahl 01. Januar 2026 bis 30. April 2026 steht an. Die Mitglieder des Wahlausschusses haben nach Mitarbeitervertretungsgesetz § 13 Absatz 5 das Recht, sich schulen zu lassen.
Seit dem 1.10.2025 gilt, dass die MAV den Wahlvorstand beruft. Laufende Wahlen zum Wahlvorstand müssen jedoch jetzt nicht abgebrochen werden.
Näheres – siehe neue Wahlordnung
Damit die Wahlen in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und in den Einrichtungen der Diakonie sicher und strukturiert durchgeführt werden können, bietet der vkm-Bayern ein Online-Tagesseminar mit folgenden Inhalten an:
Alle Teilnehmenden erhalten die notwendigen Materialien und Dokumente zur Wahl digital zur Weiterarbeit in der Einrichtung.