Änderung der Wahlordnung:
Änderung: § 1 Abs. 1a der Wahlordnung: Keine Vereinfachte Wahl bis 30. April 2022
Neu eingefügt: § 1 Abs 2a: Eine Person als Wahlvorstand bei Dienststellen mit weniger als 50 Wahlberechtigten
Wie schon an unseren Wahlseminaren angekündigt hat inzwischen der Rat der EKD getagt. Wie wir aus berufenem Mund wissen, wurde die Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Wirkung zum 1. Januar 2022 geändert.
Die Vereinfachte Wahl nach § 12 der Wahlordnung wird bis Juni 2022 ausgesetzt. Hintergrund: Bisher wird in Dienststellen mit in der Regel nicht mehr als 100 Wahlberechtigten in einem vereinfachten Verfahren gewählt. Diese Wahl erfolgt in einer Versammlung. Aufgrund der gegenwärtigen Situation ist eine solche Versammlung in vielen, wenn nicht allen Fällen unmöglich.
Bei Dienststellen mit weniger als 50 Wahlberechtigten besteht der Wahlvorstand mit Beginn der Wahlhandlung 1. Januar nun nur noch aus einer Person, ein weiterer Mitarbeiter kann zur Wahlhandlung oder Stimmenauszählung hinzugezogen werden.
Dringender Aufruf zur Kandidatur für die Mitarbeitervertretungswahl
Die Gesamtausschüsse und der Verband kirchlicher Mitarbeiter Bayern bitten die Mitarbeitervertretungen, sich in besonderer Weise um die anstehende Mitarbeitervertretungswahl anzunehmen.
Ihr, die ihr jetzt in den MAVen seid, ihr seid die besten Werbeträger. Wir haben die Befürchtung, dass ohne eure direkte und persönliche Kandidatenwerbung die Wahl an vielen Orten an der mangelnden Zahl von Wahlbewerbern scheitern könnte….und Nachrücker braucht es auch…
Es konnte oft keine Versammlungen geben. Somit konnte nicht berichtet werden, wie wichtig die MAV-Arbeit ist. Jede und jeder, der sich aber überhaupt für eine Teilnahme interessiert, möchte jedoch berechtigterweise wissen und verstehen, worauf er sich sowohl inhaltlich und zeitlich einlässt. Ihr seid deswegen bei dieser Wahl in besonderer Weise gefragt, euch um die Nachfolge zu kümmern. Wir wissen alle, dass eine schwere Zeit hinter uns liegt und dass dieser Zustand auch noch eine Weile andauert. Wir wissen auch, was ihr in der MAV-Arbeit geleistet habt und wie schwierig das manchmal war.
Vielen herzlichen Dank dafür!!!!!
Umso entscheidender ist es, auch in den nächsten Jahren eine starke Interessensvertretung in den Einrichtungen zu haben. Ohne MAV gibt es keine Mitbestimmung vor Ort!
Wir hoffen sehr, dass ihr euch selbst gerade deswegen dazu bewegen lasst, euch wieder zur Wahl aufstellen zu lassen.
Die große Bitte darüber hinaus ist es, dass ihr auf eure Kolleginnen und Kollegen ganz persönlich zugeht.
Der Aufruf wendet sich besonders an alle Mitarbeitenden vor Ort:
Überlegt es euch, ob ihr selbst nicht kandidieren wollt und sprecht andere dazu an! Jede und jeder kann einmal in die Situation kommen, eine starke Mitarbeitervertretung an seiner Seite zu brauchen!
In eigener Sache:
Der vkm-Bayern hat auf seiner Homepage ein sehr gut ausgebautes Seminarprogramm für 2022 aufgelegt. Darin beinhaltet sind in besonderer Weise die Grund- und Aufbaukurse für die Mitarbeitervertretungen. In den Grundkursen werden alle relevante Inhalte zum Mitarbeitervertretungsgesetz für neue Mitglieder aber auch hinsichtlich der Auffrischung für die Alteingesessenen gelehrt.
Anmeldemöglichkeit besteht jederzeit solange die Plätze ausreichen hier.
Mit freundlichen Grüßen
Diakon Gerd Herberg
Verband kirchlicher Mitarbeiter Bayern
Geschäftsführer