„Betroffene Mitarbeitende können bis zum 30. Juni 2013 einen Antrag auf Neubewertung der Stel- le stellen. Der Anteil besonders verantwortungsvoller Tätigkeiten muss mindestens 50 Prozent der Gesamttätigkeit betragen,“ informierte Gerhard Berlig, der Geschäftsführer der Kommission. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird die Differenz rückwirkend ausgezahlt, denn die entsprechende Arbeitsrechtsregelung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Arbeitsrechtliche Kommission stellt fest: Kirche und Diakonie zahlen mehr als geforderten Min- destlohn
MÜNCHEN. Evangelische Kirche und Diakonie in Bayern zahlen mehr als den von der Landessyno- de geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Bei ihrer Sitzung am Montag, 22. April, diskutierte die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) die Tarifbedingungen der niedrigsten Entgeltgruppe. „Bei der Kirche beträgt der niedrigste Stun- denlohn 9,13 Euro, bei der Diakonie 8,81 Euro, jeweils unter Berücksichtigung der Sonderzahlung“, erklärte Oberkirchenrätin Karla Sichelschmidt, die Stellvertretende Vorsitzende der ARK. Sie erin- nerte an weitere Vorteile im kirchlichen und diakonischen Dienst: beitragsfreie Zusatzversorgung, 30 Tage Urlaub, arbeitsfrei am Buß- und Bettag.
Tobias Mähner, ARK-Mitglied und Stellvertretender Vorsitzender des Diakonischen Werks in Bay- ern, wies darauf hin, dass es kaum Beschäftigte im untersten Bereich der Eingruppierung gibt: „Die Zahl der Mitarbeitenden, die in der Entgeltgruppe 1 eingruppiert sind, ist in Kirche und Diakonie verschwindend gering, da davon ja nur einfachste Tätigkeiten erfasst werden. Das Einkommen der allermeisten Mitarbeitenden liegt deutlich über den Mindestlohngrenzen.“
ARK-Vorsitzender Günter Popp versicherte: „In der ARK achten beide Seiten – Dienstnehmer und Dienstgeber – darauf, dass auch und gerade die unteren Entgeltgruppen im Blick sind und eine angemessene Entlohnung gewährleistet wird.“