Erfolgreiche Verhandlungen des Verbandes in der Arbeitsrechtlichen Kommission

Höhere Zulagen und zwei Regenerationstage zusätzlich für Mitarbeitende im kirchlichen Sozial- und Erziehungsdienst in Bayern

Nürnberg 14.02.2023 Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) hat sich in ihrer Sitzung am 09.02.2023 schwerpunktmäßig mit dem kirchlichen Tarifwerk beschäftigt. Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst der Evangelischen Kirche in Bayern erhalten ab dem 1. Juli 2023 bei Vollzeitbeschäftigung eine Zulage von 130 Euro (Entgeltgruppen S2 bis S 11a) bzw. 180 Euro (S11b bis S15). Die Mitarbeitenden haben bei Verteilung der Arbeitszeit auf eine Fünf-Tage-Woche zukünftig außerdem Anspruch auf zwei Regenerationstage pro Jahr – zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen sowie den dienstfreien Tagen am Buß- und Bettag sowie Heilig Abend und Silvester. Vorteil bei der kirchlichen Regelung: Diese werden wie Urlaubstage behandelt!

Die DienstnehmervertreterInnen des vkm-Bayern in der ARK sehen es als großen Verhandlungserfolg – außerhalb der Laufzeit des Tarifabschlusses – zusätzliche Entgelterhöhungen zumindest in diesem Bereich erzielt zu haben. Mit diesem Beschluss erhalten die Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst der Kirche nun weitere Zusatzleistungen im Vorfeld der im Spätherbst anstehenden Entgeltscheidungen. Diese sind damit mindestens so attraktiv wie im kommunalen Bereich. Von der Entscheidung profitieren insbesondere ErzieherInnen, SozialpädagogInnen und KinderpflegerInnen im kirchlichen Dienst. Der angespannten Personalsituation in vielen kirchlichen Arbeitsbereichen wird damit Rechnung getragen. Es erkennt damit die besonderen Herausforderungen an, die mit diesen Tätigkeiten verbunden sind.

Für Beschäftigte der Diakonie hatte die ARK bereits im vergangenen Jahr Tarifsteigerungen um bis zu 8 Prozent beschlossen. Das Entgeltniveau z. B. für Erzieherinnen und Erzieher und Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen im Hinblick auf Zulagen ist im Gesamtvolumen damit in vielen Bereichen im Wesentlichen vergleichbar.

Weitere ARK-Beschlüsse vom 09.02.2023 im kirchlichen Bereich

Der Erprobungszeitraum für das „Bike-Leasing“ wurde um drei Monate bis Ende Juni 2023 verlängert. Ziel der DienstnehmervertreterInnen des vkm-Bayern ist es, im Anschluss eine Regelung für den gesamten kirchlichen Bereich zu erzielen. Darüber hinaus wurde auch erreicht, dass im Rahmen einer Dienstvereinbarung der Dienstgeber einen Zuschuss zum neuen Deutschlandticket in Höhe von 25 % gewähren kann. In diesem Fall kommt ein öffentlicher Zuschuss hinzu, sodass der Rabatt insgesamt 30 % beträgt. Damit wird es für Mitarbeitende attraktiv, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen – zumindest dort wo es möglich ist.

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Ansprechpartnerin für die Medien

Heike Jermann

Öffentlichkeitsarbeit

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