Ev.-Luth. Kirche in Bayern führt Langzeitkonto und Möglichkeit zum Sabbatical ein Mitarbeitende der Diakonie erhalten deutlich größeres Mitspracherecht bei Dienstplanänderungen

München – Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern) hat am vergangenen Dienstag in München folgende Beschlüsse gefasst: Dienstgeber der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) werden ab November 2011 die Möglichkeit haben, ihren Mitarbeitenden auf individueller Basis Langzeitkonten anzubieten. Mit dem Langzeitkonto können ELKB-Mitarbeitende künftig so genannte Sabbaticals in Anspruch nehmen – etwa für eine Familienauszeit, eine längere Reise oder um früher in Rente zu gehen. „Das Langzeitkonto ist ein wichtiger Beitrag zu einer guten Work-Life-Balance unserer Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer“, sagte Dr. Karla Sichelschmidt, die Vorsitzende der ARK Bayern. Bei der Diakonie in Bayern hatten Dienstgeber bisher schon die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden im Rahmen von Dienstvereinbarungen Langzeitkonten anzubieten – daran wird sich nichts ändern.

Ein weiterer Beschluss sieht vor, dass diakonische Dienstgeber einen einmal bekannt gegebenen Dienstplan künftig nur noch dann ändern dürfen, wenn sie sich zuvor mit den von der Änderung betroffenen Dienstnehmerinnen und -nehmern „ins Benehmen“ gesetzt haben. Das heißt: Dienstnehmerinnen undnehmer erhalten bei Dienstplanänderungen ein gewichtiges Mitspracherecht. Dieser Beschluss tritt im Januar 2012 in Kraft. Bisher mussten die Dienstnehmer und -nehmerinnen vor einer Änderung lediglich gehört werden. Grundsätzlich ist ein bekannt gegebener Dienstplan verbindlich: Dienstgeber dürfen ihn nur bei dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen umstellen.

Außerdem hat die ARK die Möglichkeiten für Mitarbeitende bei ELKB und Diakonie in Bayern erweitert, eine Altersvorsorge aufzubauen. Ab November 2011 können sie einen Betrag in Höhe des Anspruchs auf Vermögenswirksame Leistungen durch Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Der umgewandelte Betrag darf 20 Euro pro Monat nicht unterschreiten.

Die Mitglieder der ARK Bayern wählten Frau Dr. Karla Sichelschmidt zur neuen Vorsitzenden. Sie löst Günter Popp in diesem Amt ab; er wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Weitere Informationen über die ARK Bayern finden Sie unter www.ark-bayern.de.

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