Mehr Geld für Beschäftige der Verfassten Kirche auch 2020/21

Schon 2019 erzielte der Verband kirchlicher Mitarbeiter Bayern für die Beschäftigen im Bereich der verfassten Kirche ein positives Ergebnis im Bereich der Entgeltverhandlungen. Das Ergebnis hat eine Laufzeit bis Ende 2021. Eine Eigenbeteiligung an der evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) konnte weiterhin verhindert werden. Ebenso bleibt (im Gegensatz zum Abschluss des Tarifvertrages der Länder) die Jahressonderzahlung im vollen Umfang erhalten. Damit liegt der Gesamtabschluss über dem des Tarifvertrages der Länder (TvL)!

Der Beschluss im Einzelnen:
Erhöhung der Tabellenentgelte in 3 Schritten:
• 01.03.2019: +3,01% mindestens 100 €
• 01.03.2020: +3,12% mindestens 90 €
• 01.03.2021: +1,29% mindestens 50 €

Abweichende Anhebung der Stufen 1 aller Entgeltgruppen:
• 01.03.2019: +4,5% mindestens 100 €
• 01.03.2020: +4,3% mindestens 90 €
• 01.03.2021: +1,8% mindestens 50 €
• Die Jahressonderzahlung bleibt im vollen Umfang erhalten, wird weiterhin entsprechend der Tabellenentgelte erhöht.
• Keine Eigenbeteiligung an der EZVK


Erhöhung der Ausbildungsvergütung in 2 Schritten:
• 01.03.2019: +50 €
• 01.03.2020: +50 €
• Festsetzung des Jahresurlaubsanspruchs auf 30 Tage (bisher 29 Tage)

Es gilt eine Laufzeit bis 30.09.2021. Der Gesamtumfang liegt damit über dem TvLTarifabschluss.

Mit kollegialen Grüßen
Klaus Klemm für die Dienstnehmer*innen in der ARK
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern

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