Öffnung der Kindertagesstätten? – Wo bleibt der Gesundheitsschutz?

Augsburg 08.05.2020, Landesregierung lässt pädagogisches Personal und Träger in Bezug auf Gesundheitsschutz im „Regen stehen“. vkm-Bayern fordert klare Standards für den Gesundheitsschutz in der Kinderbetreuung!

Auch wenn der Wunsch nach der Öffnung der Kindertagesstätten verständlich ist, stellt der vkm-Bayern die Frage des Gesundheitsschutzes für das pädagogische Personal. Grund der Erweiterung der Notbetreuung kam es in den Kindertagesstätten bayernweit zu großen Verunsicherungen in Bezug auf den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Es wurden keine Festlegungen der Landesregierung auf Gruppengrößen getroffen, keine Mindeststandards zum Gesundheitsschutz festgelegt. Die Verantwortung wurde an die Träger (und damit faktisch häufig an die Kitaleitungen) und an die Aufsichtsbehörden delegiert. Dies führte je nach Amt, Kommune, Träger zu unterschiedlichsten Regelungen.

Gerade erschien es so, als ob die Berufsgruppen in den Kindertagesstätten etwas mehr Wertschätzung erfahren würden. Nun fühlen sich die KollegInnen aus den Kindertagesstätten im Stich gelassen. Sie sollen ohne Sicherheitsstandards die Betreuung der Kinder wieder gewährleisten. In der Krippe und auch im Kindergarten ist das Maskentragen kaum umzusetzen. Durch die Erweiterung der Notbetreuung wird jetzt ein großer Druck auf Kollegen*innen, die einer Risikogruppe angehören, ausgeübt. Schon zu Zeiten „ohne Corona“ machen die Kollegen*innen die Erfahrung, dass Kinder krank in die Einrichtung gebracht werden und mit Eltern diskutiert werden muss, dass das Kind abgeholt wird. Jeder wünscht sich die Rückkehr zur Normalität, nur bitte nicht auf Kosten der Gesundheit einer gesamten Berufsgruppe!

Da Abstände und Masken in einer Kindertagesstätte nicht realisiert werden können, ist es wichtig, die Gruppen klein zu halten. Es braucht klare Bestimmungen, wie Beschäftigte, die einer Risikogruppe angehören, einzusetzen sind.

Der vkm- Bayern fordert daher verlässliche Gesundheitsstandards in der Kinderbetreuung. Verbindlich festzulegen ist:

  • die Festlegung der Gruppengröße auf 5 – max. 10 Kinder pro Gruppe, in der Krippe max. 5
  • die Vermeidung von Wechseldienst des pädagogischen Personales in verschiedene Gruppen
  • kein Einsatz von Personal, welches zu einer Risikogruppe gehört, bei Betreuung von Kindern in Notgruppen. Sollte dadurch der Betreuungsbedarf nicht abgedeckt werden können, darf dies nicht zu Förderkürzungen führen.
  • das Betreten von Kindertagesstätten durch „nicht zum Personal gehörende Erwachsene“ wird nur mit Schutzmaske gestattet. Die direkten Kontakte sind – so etwa bei der Übergabe – auf das Notwendigste zu beschränken.
  • der Test des gesamten Personals erfolgt in der Einrichtung, sobald ein Corona-Fall festgestellt wird.

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Ansprechpartnerin für die Medien

Heike Jermann

Öffentlichkeitsarbeit

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