Positionspapier des vkm-Bayern zu einem Tarifvertrag Soziales

Vorbemerkung


Die Öffnung des Marktes für private Anbieter innerhalb der Sozialwirtschaft hat zu einem verschärften Preiswettbewerb geführt. Der Subsidiaritätsgrundsatz steht seither nicht mehr im Vordergrund. Die Refinanzierungsbedingungen haben sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Der damit verbundene Lohnkostenwettbewerb wird auf den Schultern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen. Zum Einen macht sich das bemerkbar im Bereich der Fach- und Führungskräfte, zum Anderen bei den geringer qualifizierten und niedriger vergüteten Tätigkeiten. Lohnuntergrenzen im Sozialbereich sind mit Ausnahme der Pflegehilfskräfte so gut wie nicht vorhanden.


Diakonische Träger zahlen durch die in Bayern flächendeckend angewandten Arbeitsvertragsrichtlinien grundlegend über dem geforderten Mindestlohn. Die Tarife der Diakonie sind in der Regel besser als die, die bisher in Tarifverträgen ausgehandelt wurden. Der Preiswettbewerb und die damit verbundene ungenügende Refinanzierung lässt für die Diakonie jedoch eine höhere Entlohnung kaum zu. Die Dienstvertragsordnung für die Verfasste Kirche basiert auf dem Tarifvertrag der Länder. Dieser ist im Großen und Ganzen nicht mehr als ein Verwaltungstarif. Die soziale Arbeit wird dort nicht abgebildet. Die gesellschaftliche Wertschätzung für Sozialberufe ist generell nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grunde geht es nicht nur um den speziell kirchlichen Bereich, sondern um die soziale Arbeit im Gesamten.

Der vkm-Bayern steht aus diesen Gründen einer Diskussion zu einem TarifvertragSozial positiv gegenüber

  • Der Preiswettbewerb gerade zwischen den Wohlfahrtsverbänden kann nicht länger
    hingenommen werden.
  • Es braucht eine Initiative für allgemein gültige Vergütungsstandards mit privaten
    Anbietern und den Wohlfahrtsverbänden. Der Preisdruck muss begrenzt werden.
  • Lohndumping muss verhindert werden! Der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten.
  • Der Unterschied zwischen den Lohngruppen soll sich langfristig vermindern.

Forderungen des vkm-Bayern

Ein Tarifwerk mit Allgemeinverbindlichkeit für Kirche, Diakonie und den gesamten Sozialbereich. Die Regelungen müssen sich auf allgemeinverbindliche Entgelttabellen und Arbeitszeiten beziehen. Es muss die Bereitschaft der Politik bestehen, diese Entgelttarife für die Refinanzierung der Einrichtungen und Dienste wirksam werden zu lassen. Die Einhaltung der Regelungen ist zu gewährleisten. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ist dabei zu beachten und zu erhalten. Die Grundlage des Dritten Weges bleibt bestehen. Die ARK bleibt für die Arbeitsrechtsregelung weiter zuständig. Eine neue Regelung darf nicht zur Absenkung der bisher bestehenden diakonischen Entgelte führen.

Verabschiedet an der Vorstandssitzung des vkm-Bayern am 7. März 2015

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