Schulterschluss: Diakonischer Rat Bayern steht hinter dem Dritten Weg und der Arbeit der ARK Bayern

Nürnberg/München, 26. März 2015. Wenn es um die Aushandlung von Entgelten für die Mitarbeitenden in evangelischer Kirche und Diakonie in Bayern und um arbeitsrechtliche Regelungen geht, bleibt der Dritte Weg das Mittel der Wahl. So äußerten sich die Mitglieder des Diakonischen Rats unisono bei einem Treffen mit der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK Bayern) am 24. März 2015 in Nürnberg.

Für die Mitglieder des Diakonischen Rats, dem obersten Aufsichtsgremium der bayerischen Diakonie, ist der Dritte Weg nach wie vor das am besten passende Modell der Arbeitsrechtssetzung. „Der Diakonische Rat steht vorbehaltlos hinter dem Dritten Weg und bedankt sich bei der ARK Bayern für ihre hervorragende Arbeit“, brachte es der Vorsitzende des Diakonischen Rats, Heinrich Götz, berufenes Mitglied der Landessynode der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Bayern und Rektor der Diakonissenanstalt Augsburg, am Ende des Treffens auf den Punkt. Diese Erklärung wurde vom Diakonischen Rat einstimmig beschlossen.

Im Verlauf der vorangegangenen Diskussion zeigten sich alle Beteiligten zufrieden mit dem Dritten Weg, der kirchlich-diakonischen Variante der Entgeltverhandlung, bei der Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen in der ARK hart in der Sache, aber in der Grundhaltung einvernehmlich nach für beide Seiten tragbaren Lösungen suchen. Streiks gibt es im kirchlich-diakonischen Arbeitsrecht nicht. Wenn beide Seiten sich nicht einigen können, wird ein unabhängiger Schlichter angerufen, dessen Spruch für beide Seiten verbindlich ist.

Entgegen der oftmals von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di propagierten Darstellung, sei die ARK Bayern „eben keine Kungelrunde“, betonte der ARK-Vorsitzende Günter Popp. „Auch die letzte Entgelterhöhung für die Mitarbeitenden der Diakonie Bayern um drei Prozent, die zum 1. April 2015 in Kraft tritt, war äußerst hart umkämpft.“ Dieser Abschluss, setze dadurch, dass er vor der noch immer ausstehenden Einigung bei den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst zustande kam, auch ein weiteres Vorurteil gegen den Dritten Weg außer Kraft, erläuterte Michael Bammessel, Präsident des Diakonischen Werks Bayern: „Die Entgelterhöhung war auch ein wichtiges Signal dafür, dass nicht, wie Kritiker des Dritten Wegs behaupten, immer einfach das übernommen wird, was die Gewerkschaften aushandeln.“

Auf einen weiteren Vorteil des Dritten Weges wies Klaus Klemm, Vorstandsmitglied im Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern (vkm-Bayern) und Mitglied in der ARK, hin: Die Tariftreue innerhalb des Dritten Weges in Bayern liege bei nahezu 100 Prozent, erklärte er. Angesichts des hohen Marktanteils kirchlicher und diakonischer Träger im sozialen Bereich sei das gerade im Bestreben, flächendeckende verbindliche Tarife zu erreichen, ein großer Vorteil. Ver.di hingegen handle oftmals einzelne Haustarifverträge aus, die insgesamt eine negative Lohnentwicklung begünstigen würden.

Bei allen positiven Aspekten des Dritten Weges waren sich die Mitglieder von ARK Bayern und Diakonischem Rat ebenso einig, dass diese zukünftig wieder mehr und deutlicher kommuniziert werden müssten. „Wir müssen uns bemühen, das Wissen um die Plausibilität des Dritten Weges zu stärken“, forderte Michael Bammessel.

Die ARK Bayern

Nach einem Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern von 1977 wird für die Ausgestaltung des Diensverhältnisses sowie die Ordnung und Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet. Sie beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.

Die ARK besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen.

Der Diakonische Rat

Der Diakonische Rat ist das Aufsichtsgremium der bayerischen Diakonie mit weitgehenden Entscheidungsbefugnissen. Zwölf Mitglieder des Gremiums werden von der Mitgliederversammlung der Diakonie Bayern gewählt, zwei werden vom neu konstituierten Rat berufen. Dazu kommen je ein Vertreter der Diakoniewerke Neuendettelsau, Rummelsberg und Martha-Maria sowie je ein Vertreter von Landeskirchenrat und Landessynode der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Bayern.

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Heike Jermann

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