Augsburg, den 09.12.21
Wir im vkm-Bayern e.V., Gewerkschaft in Kirche und Diakonie Bayern, werden darauf dringen, den Abschluss des Tarifvertrages der Länder (siehe unten) in geeigneter Weise zu übernehmen. Eine Entscheidung steht noch aus, wird aber bekanntgegeben, sobald diese vorliegt.
Zur Erklärung: Die Evang.-Luth. Kirche wendet die Bestimmungen des Tarifvertrages der Länder (TV-L) an. In eigenen spezifischen Regelungen können die dort getätigten Abschlüsse für den Bereich der Kirche (Kirchliche Dienstvertragsordnung – DiVO) durch die Entgeltverhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission übernommen oder abgeändert werden. Beides, TV-L und DiVO sind in den allgemeinen Dienstverträgen verankert. Vor wenigen Tagen am 29. November wurde innerhalb des TV-L mit einem Coronabonus in der Höhe von 1300 Euro und einer Gehaltssteigerung ab Dezember 2022 in Höhe von 2,8% für 24 Monate abgeschlossen. Glücklich sind wir im vkm-Bayern über das Ergebnis nicht gerade. Eine Entgelterhöhung in einem Jahr, durchschnittlich gerechnet auf 1,4% Erhöhung, bzw. das erst im Dezember nächsten Jahres ist unserer Ansicht nach eher mäßig. Wir wissen nicht so genau, was die Kollegen von verdi dazu bewogen hat. Allemal geht der Abschluss in weiteren Teilen tatsächlich der Pflege zugute und das ist sicherlich der richtige Ansatz in dieser Hinsicht. Wir werden mit den kirchlichen Arbeitgebern in der ARK Fachgruppe Kirche am 16. Dezember zusammenkommen. Eine Entscheidung zu einer Übernahme (die in der Regel in den vergangenen Jahren immer in ähnlicher Weise vollzogen wurde), ist wohl Anfang Februar in der Sitzung der ARK zu erwarten. Eine Schlechterstellung wäre mit uns mit Hintergrund der Vorlage des TV-L auf alle Fälle nicht zu machen.
Tatsächlich wurde schon vor einem Jahr von Seiten des vkm-Bayern e.V. durch unsere Vertreter in die ARK eingebracht, die damals festgelegte Coronaprämie des TVöD (Tarifwerk des öffentlichen Dienstes) zu übernehmen. Leider ist das aufgrund der aktuell stark zurückgehenden Steuereinnahmen der Evang. Kirche so nicht durchzusetzen gewesen. Allerdings muss man sagen, dass der TVöD und seine immer im zweijährigen Wechsel zum TV-L abgehaltenen Tarifverhandlungen uns regelgerecht nicht direkt in der Übernahme betrafen. Es hätte sich also wirklich um einen Bonus „obenauf“ gehandelt, der der Evangelischen Kirche trotz allem nicht schlecht zu Gesicht gestanden hätte.
Letztlich wurde es im TVöD-Abschluss vor einem Jahr so ähnlich gehandhabt, wie jetzt im TV-L-Abschluss. Keine Lohnsteigerung für eine längere Zeitdauer, dafür ein Bonus. Der Bonus ist sicherlich gleichbleibend ein gutes Zeichen der Wertschätzung. Eine vereinbarte Lohnsteigerung in 2021 wäre gegenüber einem nicht anhaltend wirkenden Bonus, der unserer Ansicht nach nie völlig gerecht an alle Tätigen zu verteilen ist, sicherlich wesentlich nachhaltiger gewesen.
Auch wenn wir als vkm-Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission nicht unbedingt aus den genannten Gründen die „Bonusfreunde“ sind, werden wir natürlich in den nächsten Tagen für den Abschluss einstehen. Es kann gar nicht sein, dass die Beschäftigten in der Evang.-Luth. Kirche schlechter wegkommen als anderswo. Diese Wertschätzung braucht es auf alle Fälle.
Am 11. Januar tagen wir erst einmal unter uns im vkm-Bayern. Wir werden das Verhandlungsergebnis aus dem TV-L bewerten und überlegen, was und in welcher Weise wir einfordern.
Eines ist jedoch anzumerken: Der Staat tut sich wesentlich leichter, Bonisversprechungen zu machen. Wir alle werden die staatlichen Boniversprechungen in absehbarer Zeit in Steuererhöhungen oder anderen Verpflichtungen zurückzuzahlen haben. Die Kirchen können das nur aus ihren eigenen Mitteln nehmen. Diese sind in dieser Höhe aufgrund sinkender Steuereinnahmen nicht mehr in dem früheren Maße vorhanden. Es bleibt bei einer Auszahlung immer nur die Möglichkeit der Umschichtung aus anderen Bereichen. Allerdings haben auch der Kirche die Mitarbeitenden als größtes Kapital etwas wert zu sein!
Zentrale Ergebnisse der Tarifverhandlungen TV-L im Überblick
- 2,8 Prozent Entgelterhöhung (zum 1.12.2022)
- 1.300 Euro Corona-Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022)
- Zulagenerhöhungen zum 1.1.2022:
– Erhöhung der Pflegezulage von 125 auf 140 Euro,
– der Infektionszulage von 90 auf 150 Euro,
– der Intensivzulage von 90 auf 150 Euro,
– der Schichtzulage von 40 auf 60 Euro,
– der Wechselschichtzulage von 105 auf 150 Euro - Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung und eine Entgelterhöhung zwischen 50 und 70 Euro im Gesundheitswesen, Übernahmeregelungen werden ausgesetzt
- Vertragslaufzeit 24 Monate
Für den Verband kirchlicher Mitarbeiter*innen Bayern
Gerd Herberg
Geschäftsführer
Der Verband schließt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Berufsgruppen im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und ihrer Diakonie mit Ausnahme der Geistlichen zusammen. Im Bewusstsein der Verantwortung kirchlichen Dienstes fördert und vertritt er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzeln oder gemeinsam in den Anliegen, die ihre Dienstverhältnisse betreffen. Zu den Aufgaben des Verbandes gehören insbesondere: Förderung des Bewusstseins für die Besonderheit des kirchlichen Dienstes, Beratung und Gewährung von Rechtshilfe im Dienst-, Arbeits- und Sozialrecht, auch für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Er nimmt sich an der Mitwirkung bei der Regelung der Mitarbeitervertretung (MVG) und der Sicherung des Rechts. Der Verein ist tariffähig. Durch die Entsendung von Dienstnehmern in die Arbeitsrechtliche Kommission nimmt er im Rahmen des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes die Aufgabe der Arbeitsrechtssetzung innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission wahr.