Tarifvertrag Pflege – und Allgemeinverbindlichkeit – eine Stellungnahme

Ein Tarifvertrag Pflege wurde von der Gewerkschaft ver.di und dem bvap – dem Bundesverband der Arbeitgeber in der Pflege – auf den Weg gebracht. Über das Arbeitnehmerentsendegesetz könnte dieser branchenweit für allgemeinverbindlich erklärt werden und so tariflich abgesicherte Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen in der Pflege setzen.  Lesen Sie dazu eine Stellungnahme des Verbandes kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern. 

Der Pflegenotstand ist in aller Munde. Und? Es tut sich was! Ein Tarifvertrag Pflege wurde von der Gewerkschaft ver.di und dem bvap – dem Bundesverband der Arbeitgeber in der Pflege – auf den Weg gebracht. Über das Arbeitnehmerentsendegesetz kann dieser branchenweit für allgemeinverbindlich erklärt werden und so tariflich abgesicherte Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen in der Pflege setzen.

Ver.di und der bvap (Bundesverband der Arbeitgeber in der Pflege) haben erklärt, dass sie kurz vor Abschluss eines solchen Tarifvertrages stehen und bitten nun die zuständigen Arbeitsrechtlichen Kommissionen in Caritas und Diakonie um ihre Zustimmung, damit ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit (branchenweite Geltung) gestellt werden kann. Eine branchenweit geltende Untergrenze für die Arbeitsbedingungen in der Pflege ist in jedem
Fall grundsätzlich zu befürworten und sehr wünschenswert.

Denn: Je höher die verpflichtenden Arbeitsbedingungen in der Pflege insgesamt sind, desto schwerer wird es für private, nicht tarifgebundene Arbeitgeber ein Geschäftsmodell aufrecht zu erhalten, das Gewinne auf dem Rücken von Beschäftigten ermöglicht. Daher ist ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Altenpflege durchaus ein geeignetes Instrument, die Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege dauerhaft und nachhaltig zu verbessern. Aus seiner sozialpolitischen Verantwortung heraus unterstützt der vkm-Bayern daher solche Bestrebungen schon lange.

Nichtdestotrotz muss auch bei einem solchen Tarifvertrag, der zukünftige Mindestarbeitsbedingungen für die gesamte Pflegebranche setzen möchte, genau hingeschaut werden, ob tatsächlich erreicht wird was erreicht werden soll. Nämlich: Bessere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für alle, branchenweit.Wie der Pressemitteilung von ver.di zu entnehmen war, soll allerdings der künftige Tarifvertrag nur für Pflegekräfte (von ungelernt bis zur Fachkraft) gelten. Alle anderen Beschäftigten in der Altenpflege bleiben außen vor!
Der vkm Bayern steht in der Tradition des dritten Weges für die Dienstgemeinschaft. An dieser Dienstgemeinschaft haben alle Mitglieder – unabhängig von ihrer Tätigkeit – teil. Auf den Tarifvertrag der Altenpflege gewendet heißt das: Alle Beschäftigten der Branche (von der Reinigungskraft über die Hauswirtschafterin bis hin zur Pflegedienstleitung) müssen in den Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages einbezogen werden.

Denn nur so kann eine gerechte Untergrenze für die Arbeitsbedingungen in der Branche eingezogen werden.

Der Vorstand des vkm-Bayern, 24.11.2020

Der Verband schließt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Berufsgruppen im Bereich der Evang.-Luth.
Kirche in Bayern und ihrer Diakonie mit Ausnahme der Geistlichen zusammen. Im Bewusstsein der Verantwortung kirchlichen Dienstes fördert und vertritt er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzeln oder gemeinsam in den Anliegen, die ihre Dienstverhältnisse betreffen. Zu den Aufgaben des Verbandes gehören insbesondere: Förderung des Bewusstseins für die Besonderheit des kirchlichen Dienstes, Beratung und Gewährung von Rechtshilfe im Dienst-, Arbeits- und Sozialrecht, auch für die Hinterbliebenen der Mitglieder. Er nimmt sich an der Mitwirkung bei der Regelung der Mitarbeitervertretung (MVG) und der Sicherung des Rechts. Der Verein ist tariffähig. Durch die Entsendung von Dienstnehmern in die Arbeitsrechtliche Kommission nimmt er im Rahmen des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes die Aufgabe der Arbeitsrechtssetzung innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission wahr. Näheres zur Mitgliedschaft unter www.vkm-bayern.de.

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