In einer Sondersitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern (ARK) am 29.03.2021 wurde die Forderung der Dienstnehmerseite für eine Coronaprämie nochmals bekräftigt. Es wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro und ein zusätzlicher Urlaubstag für alle Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie die Anerkennung wäre, die einen Ausgleich für die Belastungen zur Bewältigung der Coronapandemie schaffen kann.
Trotz verschiedenster Ansätze der Dienstnehmerseite einen Kompromiss für die Form einer Anerkennung der geleisteten Arbeit unter Corona-Bedingungen zu erzielen, erfolgte keine Einigung. Es ist enttäuschend, dass sich weder die Dienstgeber der Landeskirche noch die der Diakonie von ihrer ablehnenden Haltung in mehreren Sitzungen abbringen ließen. Auf den Punkt gebracht: Es wird keine Anerkennung in Form einer Prämie oder von Sonderurlaub geben.
Es ist schon bemerkenswert, dass in der Metallbranche für die Mitarbeitenden, die durch Werksschließungen in Kurzarbeit waren gerade eine Corona-Prämie beschlossen wurde und den Kollegen*innen, die in den diakonischen Einrichtungen einer Zusatzbelastung für den Dienst an Menschen ausgesetzt waren, eine Sonderzahlung verwehrt wird.
Wertschätzung wird zwar nach Ansicht der Dienstgeber groß geschrieben. Doch diese zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aktuell nicht aus. „Später“ soll alles ganz anders werden; spätestens – aber natürlich nicht sicher – bei den nächsten Entgeltverhandlungen.
Sowohl von Kirche als auch von Diakonie wurden Refinanzierungsvorbehalte angeführt. Dass eine Auszahlung dennoch möglich ist, wurde von einigen großen diakonischen Trägern aufgezeigt, die durchaus schon von sich aus eine Coronaprämie an ihre Beschäftigten geleistet haben. Die Dienstgeberseite der Diakonie in der ARK sehen allerdings im Bereich der Anerkennung nur eine innerbetriebliche Angelegenheit und keine allgemeinverbindliche. Die Vertreter der Landeskirche wiederum weisen auf die verminderten Steuereinnahmen und das entstandene Defizit im Haushalt hin. Zugleich möchte man sich selbst bei der Verhandlung über freie Tage nicht weit weg bewegen vom klaren „Nein“ der Diakonie, um sich gemeinsame Wege in weiteren Verhandlungen offen zu halten.
Die Prämie oder die von den Dienstnehmern angebotene Variante zusätzlicher freier Tage im Bereich der Verfassten Kirche richtet es ohne langfristige Entgeltsteigerungen nicht. Sie hätte jedoch verdeutlicht, wie sich Kirche und Diakonie zu ihren Mitarbeitenden gerade in den Zeiten der Krise stellen. Sie hätte ebenso verdeutlicht, dass Kirche und Diakonie mehr für ihre Mitarbeitenden leisten wollen, als in aller Wertschätzung zu „klatschen“. Gerade in Zeiten einer dritten Coronawelle, in der Betriebsausflüge und Mitarbeiterveranstaltungen nicht stattfinden, in der Feiertage überwiegend auf Wochenenden fallen, wäre eine Coronaprämie nach unserem Dafürhalten ein wichtiges Zeichen für die Arbeitswelt und zumindest für die Diakonie durchaus finanzierbar gewesen.
Ja, auch wir von vkm-Bayern und DAViB wissen und kennen die Vorteile aus den Tarifwerken der Dienstvertragsordnung und der Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern. Im Vergleich zu anderen Tarifen können sich die kirchlich-diakonischen Entgelte durchaus sehen lassen. Es gibt eine Zusatzrentenversicherung (EZVK), bei der die Mitarbeitenden nach wie vor keinen Eigenanteil bezahlen müssen, ein Weihnachtsgeld, zusätzliche freie Tage (z.B. Buß- und Bettag) und vieles mehr. All das haben wir, der vkm-Bayern und DAViB im Laufe langer Jahre verhandelt! Gerade deswegen sind wir in den Verhandlungen zur Coronaprämie auch nicht darauf eingegangen, hinsichtlich einer einmaligen Sonderzahlung irgendeine Art von langfristig wirkenden Abschlägen in Kauf zu nehmen.
Es wäre um ein Signal für heute gegangen, um ein „Leuchtfeuer“ in der Krise und in den Zeiten der Belastung jedes und jeder Einzelnen. Darüber hinaus auch als ein Votum für langfristige Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit. Das gibt es jetzt so nicht!
Forderungen von diakonischen Dienstgebern nach einer Anrechnung eines Coronabonus auf die Jahressonderzahlung oder einer Eigenbeteiligung an der EZVK erteilen wir bereits jetzt eine klare Absage. Die Tarifverhandlungen für das Jahr 2022 beginnen für den Bereich der Diakonie im Frühsommer und für die verfasste Kirche im Herbst 2021. Wir werden die Dienstgeber an ihrem Angebot und an ihren Worten messen, in diesen Tarifverhandlungen strukturelle und langfristige Verbesserungen beschließen zu wollen.